§ 30. Geometrische Örter.
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§ 30. Geometrische Örter.
Unter dem geometrischen Orte eines Punktes versteht
man bekanntlich eine Linie, deren sämtliche Punkte derselben
Bedingung unterworfen sind. Drückt man diese Bedingung
durch die Koordinaten x, y des Punktes, dessen Ort bestimmt
werden soll, aus, so erhält man eine Gleichung zwischen x und y,
die allemal, aber auch nur dann, erfüllt wird, wenn der Punkt
(x, y) dem gesuchten Orte angehört, und die man daher als
die Gleichung des Ortes bezeichnen kann. Die folgenden
Aufgaben sollen dies noch weiter erläutern.
Aufg. 1. Den Ort des Punktes zu bestimmen, der von
zwei festen Punkten (a 1} b x ) und (a 2 , b 2 ) gleiche Abstände hat.
Bezeichnet man die rechtwinkligen Koordinaten des Punktes,
dessen Ort bestimmt werden soll, mit x, y, so sind diese der
Bedingung unterworfen:
(x - a x y + (y - b x ) 2 = (x~ a 2 y + {y - \) 2 ,
aus der durch einfache Reduktion folgt:
2 (u 2 — a x )x + 2(7; 2 — b x )y = a 2 2 — a x 2 + ö 2 2 — b x 2 .
Dies ist aber die Gleichung einer Geraden, die im Mittelpunkte
- 1 ^ ~2~ ^ er Verbindungslinie der gegebenen Punkte
auf dieser senkrecht steht (§ 24).
Aufg. 2. Yon einem Dreiecke seien gegeben die Basis
und die Differenz der Quadrate der Seiten. Mau suche den Ort
der Spitze.
Wir wählen die Basis AB=2c zur Abscissenachse eines
rechtwinkligen Achsensystemes, mit dem Mittelpunkte 0 von
AB als Anfangspunkt. Dann haben
wir die Bedingung
AC 2 -BC 2 = d 2
(wo d 2 die gegebene Differenz ist)
durch die Koordinaten x, y der Spitze
C auszudrücken. Es ist aber:
Vig. 24.
AC 2 = (c + x) 2 + y 2 , BC 2 = {c-x) 2 + y 2 ,