entsprechend gekrümmt erscheint, so fällt sie doch für das Endliche mit der
ersten zusammen; kurz es gibt eine ganze Schar von Linien zwischen zwei
Punkten, die sich voneinander um eine ¿-Größe unterscheiden und doch für das
Endliche eine Gerade bilden. Sie möge heißen eine Gerade ersten Grades.
Soll aber eine Linie zwischen zwei Punkten so vorgestellt werden, daß sie auch
um d nicht mehr gekürzt werden kann (aber eine endliche Länge hat), so heiße
sie eine endliche Gerade z weiten Gr ade s (indem man noch eine zweite,
nämlich niedrigere Behaftung mit heranzieht). Ähnlich gibt es eine endliche
Gerade dritten Grades usw., auch eine unendliche Gerade ersten Grades (die
um Unendliches nicht mehr gekürzt werden kann) oder zweiten Grades, die
auch um Endliches nicht mehr zu kürzen ist usw. Es ist leicht einzusehen,
daß die Endpunkte einer endlichen Geraden zweiten Grades als Grenzenloskleines
von der Ordnung ¿' 2 gefaßt werden müssen, und daß auch die seitliche Aus
dehnung von niederer Ordnung sein muß. Für gewöhnlich wird das nicht mit
in Betracht gezogen, ist aber für gewisse Betrachtungen wichtig und wird dann
besonders angegeben werden.
Wie es demnach keine absolute Gerade geben soll, so Avird auch die
Vorstellung der Krümmung von den Weitenbehaftungen abhängen.
Ein endlicher Kreis z. B. ist derart gekrümmt, Avie es uns sein endlicher
Radius (Krümmungsradius) angibt. Verbindet man Punkte der Kreislinie,
die endliche Entfernung voneinander haben, so ergeben sie Sehnen, deren
Mitten von dem Kreisumfang endlichen Abstand haben. Wählt man aber
unendlichnahe Punkte, so ist ihr Abstand voneinander nicht mehr sinnlich
vorstellbar, vielmehr ist für diese Behaftung diese Sehne dasselbe wie der
Bogen oder: der unendlichkleine Bogen einer Kurve mit endlicher
Krümmung ist für bestimmte Schaffungen gerade. Verbindet man drei un
endlichnahe Punkte einer endlichen Kurve, oder einer Kurve an einer Stelle
mit endlicher Krümmung, untereinander durch Sehnen, so fallen diese für niedere
Behaftungen nicht zusammen, sondern bilden ein Dreieck mit zwei unendlich
kleinen Winkeln (für den Kreis klein von erster Ordnung). Es ergibt sich dann,
daß die vom dritten Winkel (der 180-<1' beträgt) aus gefällte Höhe, die einem
¿'-Winkel gegenüber liegt, von der Ordnung ¿ 2 ist. Natürlich sind ihre End
punkte Grenzenioskleines von noch niedrigerer Ordnung. Behaftet man also
die Dimension des Krümmungsradius mit dem Endlichen oder mit ¿, so hat das
Dreieck hierfür keine Höhe, sondern fällt zu Grenzenloskleinem zusammen, wohl
aber ist es für die Behaftung S 9 in der Richtung senkrecht zur Kurve ein
Dreieck (das „wesenswichtige Dreieck der Kurve an dieser Stelle“»
ein Dreieck mit gemischter Weitenbehaftung).