denen sie in endlichem Verhältnisse steht; oder als Größenbegrenzung für eine
unendliche gegenüber anderen unendlichen Strecken (für den letzteren Fall
könnte man aber gerade so gut eine endliche Strecke als Begrenzung der un
endlichen wählen, wenn man jene seihst grenzenlos faßt). Die Aneinander
setzung einer endlichen und unendlichen bedeutet nur die Anwendung gemischter
Weitenhaftung d. h. etwa die Vorstellung von endlichen Strecken mit endlichen
Verhältnissen untereinander und gleichzeitig unendlicher mit endlichen Ver
hältnissen untereinander, beide in der Anschauung verbunden durch die Gesetze,
welche zwischen zwei Schaffungen stattiinden, und beide verbunden durch die
Anschauung, daß Streckenverbältnisse beiderlei Ordnung derselben Geraden
angehören sollen. Solche Gerade bedarf, wenn sie auch allgemein anschaulich
für das Unendliche als Verlängerung derselben endlichen Linie gilt, doch sofort
einer besonderen Definition nach Graden; ohne das entsteht Unklarheit und
Widerspruch. Der Grund liegt darin, daß wir die Vorstellung einer absoluten
Geraden ohne Weitenbehaftung nicht zuließen und die Gerade nur hiernach
definierten. Für eine endliche Gerade kann aber wohl die Vorstellung statt
finden, daß ein endlicher Punkt derselben zugleich entweder als Stelle für ein
Gebiet mit ¿-Größen gilt; dies Gebiet ist ja für das Endliche bei Aufgabe
bestimmter Begrenzung und bestimmter Verhältnisse wie : ¿ 2 ein Punkt. Oder
es kann die Vorstellung stattfinden, daß ein Punkt für das Endliche zugleich
ein Punkt als Begrenzung für ¿'-Größen sei (Unendlichkleines zweiter Ord
nung). Dann bildet dieser Punkt nicht etwa eine punktartige Übergangs
stelle von dem Endlichen in das Unendlichkleine, sondern ist die Vorstellung
einer gleichzeitigen Grenze für beides. Ebenso kann man beim Vor
wärtsgehen auf einer endlichen Geraden nicht davon reden, daß man plötzlich
an einer Stelle ins Unendliche übergehen müsse; dies Vorwärtsgehen ist etwas
zu Allgemeines, um sofort in gleicher Art für alle Behaftungen angewendet
werden zu können. Es kann aber die endliche Gerade zugleich als angehörig
einer Unendlichen zweiten Grades angesehen werden. Und es kann ein Be
grenzungspunkt für endliche Strecken nach beiden Seiten zugleich als Begrenzungs
punkt für unendliche Strecken vorgestellt werden. Die allgemeine Kon
tinuität bedeutet also nicht ein plötzliches Anfügen von unendlicher Ausdehnung
von irgend einem Punkte aus, wo das Endliche aufhörte, nicht ein sprungloses
Hinübergleiten nach archimedischer Art, auch nicht ein Überspringen, sondern
eine Zusammensetzung der Behaftungen in genannter Weise.
Zeichnet man auf eine gezeichnete Gerade einen Punkt, so stellt derselbe
keine Unterbrechung der endl ichen Kontinuität dieser Geraden vor.
Genauer gesagt, behaften wir die Vorstellung der Geraden mit der Vorstellung