Full text: Die Kegelabschnitte und ihr Zusammenhang durch die Kontinuität der Weitenbehaftungen mit einer Einführung in die Lehre von den Weitenbehaftungen

11 
ist gleichgültig für das Unendliche, welche Lage dieser vorgestellte endliche 
Punkt für das Endliche hat. Alle diese Lagen, alle diese für das Endliche 
brauchbaren Grenzpunkte gehören zusammen zu einem Punktgebiete, welches 
für das Unendliche ein Anfang oder ein Ende, ein Punkt ist. 
Darum ist es bei Anwendung mehrerer Ordnungen nötig, nicht vom Über 
gänge aus einem Gebiete in ein anderes (wie aus einem Lande der Geographie 
in ein anderes) zu sprechen, sondern von Wechsel der Weitenbehaftung, 
und darum ist das allgemein anzuwendende Wort: die „Behaftung“ und das 
für Untersuchungen einer Behaftung auch anzuwendende das „Weitengebiet“. 
Bei Verwendung mehrerer Weitenbehaftungen, „gemischter Weitenbehaf- 
tung“ an derselben Eigur, z. B. bei derselben Kurve, hat man zwar Anknüpfungen 
von Größen höherer verschiedener Behaftung an einem Punkt; man beachtet 
aber, daß man in einer bestimmten höheren Behaftung für diese (die Spezial 
untersuchung in dieser Behaftung, diesem Weitengebiete) z. B. die unendliche 
Behaftung, alle in endlicher Entfernung von einem gemeinsamen Anfangspunkte 
vorgestellten endlichen Punkte ebensogut als Anfangspunkte für die unend 
lichen Größen wählen kann.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.