53
und doch für Hinzuziehung der Behaftungoc 2 in diesem Gebiete
entweder eine Ellipse oder eine Hyperbel (Fig. 6) yorstellt. Frei
lich wird hierbei gleichzeitig auch die Behaftung oo 1 benutzt; Punkt P 3 z. B.
hatte einen solchen Abstand von der Achse. Für die bloße Berücksichti
gung von ausgedehnten Größen der Ordnung oo 2 ist dieser
Kegelschnitt eine gerade Strecke. Ganz entsprechend könnte man
sich den Leitkreis in Fig. 6 endlich vorstellen; dann wäre hierfür der Kegel
schnitt eine gerade Strecke von F\ oder A bis F. 2 . Für Hinzuziehung
der Behaftung S aber wäre die ganze Kurve rechts eine Ellipse
oder für den Leitkreis um den links liegenden Punkt M hätten
• wir eine Hyperbel. Für das Weitengebiet von der Ordnung ö 2
der Gegend des Scheitels endlich hätten beide Kurven para
bolische Krümmung, obgleich dieselbe Krümmung bei Berück
sichtigung nur höherer Ordnung von Größen eine elliptische
oder hyperbolische, allerdings eigentümlicher Art wäre, weil nämlich
Größen von der Ordnung oo und oo 2 dabei verkämen.
Legt man von F t aus an den links liegenden Leitkreis (Fig. 6) eine
Tangente, etwa nach P, so ist der Winkel DMF X unendlichklein, falls DM
endlich, F t D von der Ordnung S und F^G von der Ordnung <5 2 . Dann hat
auch das Mittellot auf F 1 D, also die Asymptote einen unendlichkleinen Winkel
mit der Achse; die Hyperbel, soweit sie in dem Endlichen gerechnet wird, hat
von der Achse nur einen Abstand S. Dieser ist aber für die bloße Behaftung
mit dem Endlichen gleich 0 zu setzen, und es ist für die endliche Behaftung
senkrecht zur Achse dieser Kegelschnitt nur eine Gerade, die aber zwischen F
und F x eine Lücke besitzt. Dies Resultat stimmt mit demjenigen überein, das
wir bei der Betrachtung des Kegels in Fig. 7 b mit einer Spitze unendiiehnahe
bei D fanden. Nur müssen wir berücksichtigen, daß die Fntfernung F X A der
Fig. 6 für Fig. 7 b nicht AF X ist, sondern die Strecke zwischen A und einem
zweiten ihm alsdann sehr nahe liegenden Brennpunkte; und daß die Entfernung,
die wir für 7 b als einfach unendlichklein angaben (nämlich zwischen A und
dem naheliegenden Brennpunkte der Hyperbel), als speziell von der Behaftung ö' 2
anzusehen ist.
Allgemein kann hiernach ein Kurvenstück für eine Be
haftung parabolisch sein und trotzdem für gemischte höhere
Behaftung angehören entweder einer Ellipse oder einer Hy
perbel. Umgekehrt ein Stück einer Ellipse oder auch einer
Hyperbel mit gemischter Behaftung für gewisse andere niedere
Behaftung als parabolisch gekrümmt angesehen werden.