Full text: Lehrbegriff der Optik und Perspectiv ([Theil 7])

VII. Abschnitt. " 77 
Schwierigkeit verbunden werden können, so ziehet 
man daraus leicht folgende Schlußsätze. 
I.) Oie Gränze deö erleuchteten und unerleuch- 
teten Theils der dunklen Kugel ist ein Kreis, dessen 
Pole n und K in der graden Linie AB liegen, die 
durch beyder Kugeln Mittelpuncte geht- Eben so 
I verhält es sich auch auf der leuchtenden Kugel mit der 
Gränze, welche den erleuchtenden Theil EHS von 
dem übrigen EIS absondert. Alle diese Kugelstücke 
sind Kugelabschnitte- und wenn beyde Kugeln gleich 
groß sind, so sind diese Kugelstücke Halbkugeln. Ist 
die dunkle Kugel kleiner, als die leuchtende, so ist 
das erleuchtete Stück größer als eine Halbkugel, und 
das erleuchtende kleiner als eine Halbkugel: ist aber 
die dunkle Kugel größer als die leuchtende, so verhalt 
es sich umgekehrt, wie man sogleich siehet, wenn 
man A als die dunkle, und B als die leuchtende Ku 
gel betrachtet. Gegen die Gränze des erleuchteten 
Kugelabschnitts fangt sich schon der Halbschatten an, 
und die im Halbschatten liegende Zone wird hier mit 
Zu dem erleuchteten Abschnitt gerechnet; denn sonst 
ist der völlig erleuchtete Abschnitt der dunklen Kugel 
allemal kleiner als eine Halbkugel. Die Größe der 
Obersiachen dieser Kugelabschnitte, wird übrigens 
aus den bekannten Halbmessern und der Entfernung 
der Mittelpuncte nach dem 621. §. Geom. leicht ge 
funden, weil die Winkel EAO, GAO, QBO, DBO, 
nach Anleitung des 71. §. gefunden werden können. 
IE) Die Figur des Raums vom vollen Schat 
ten ist eylindrisch- wenn beyde Kugeln gleich groß 
sind. Ist die kleinere Kugel dunkel, so wird der 
Schatten ein grader Kegel, dessen Are in die ver 
längerte Linie AH zwischen beydenMittelpunctyrfallt 
un- wenn man durch seine Länge die Entfernung sei-
	        
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