VII. Abschnitt. " 77
Schwierigkeit verbunden werden können, so ziehet
man daraus leicht folgende Schlußsätze.
I.) Oie Gränze deö erleuchteten und unerleuch-
teten Theils der dunklen Kugel ist ein Kreis, dessen
Pole n und K in der graden Linie AB liegen, die
durch beyder Kugeln Mittelpuncte geht- Eben so
I verhält es sich auch auf der leuchtenden Kugel mit der
Gränze, welche den erleuchtenden Theil EHS von
dem übrigen EIS absondert. Alle diese Kugelstücke
sind Kugelabschnitte- und wenn beyde Kugeln gleich
groß sind, so sind diese Kugelstücke Halbkugeln. Ist
die dunkle Kugel kleiner, als die leuchtende, so ist
das erleuchtete Stück größer als eine Halbkugel, und
das erleuchtende kleiner als eine Halbkugel: ist aber
die dunkle Kugel größer als die leuchtende, so verhalt
es sich umgekehrt, wie man sogleich siehet, wenn
man A als die dunkle, und B als die leuchtende Ku
gel betrachtet. Gegen die Gränze des erleuchteten
Kugelabschnitts fangt sich schon der Halbschatten an,
und die im Halbschatten liegende Zone wird hier mit
Zu dem erleuchteten Abschnitt gerechnet; denn sonst
ist der völlig erleuchtete Abschnitt der dunklen Kugel
allemal kleiner als eine Halbkugel. Die Größe der
Obersiachen dieser Kugelabschnitte, wird übrigens
aus den bekannten Halbmessern und der Entfernung
der Mittelpuncte nach dem 621. §. Geom. leicht ge
funden, weil die Winkel EAO, GAO, QBO, DBO,
nach Anleitung des 71. §. gefunden werden können.
IE) Die Figur des Raums vom vollen Schat
ten ist eylindrisch- wenn beyde Kugeln gleich groß
sind. Ist die kleinere Kugel dunkel, so wird der
Schatten ein grader Kegel, dessen Are in die ver
längerte Linie AH zwischen beydenMittelpunctyrfallt
un- wenn man durch seine Länge die Entfernung sei-