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III. Abschnitt. 16 t
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welchen! die mit der Grundlinie in dieser Vertie
fung parallel laufenden Linien gemessen und einge
theilt werden können. Die' eingetheilte Parallele
aber dient hiernächst eben so, jede von derselben
schief oder senkrecht. fortlaufende Vertiefung zul
messen, und einzutheilen, wie die Grundlinie selbst
dient, die von derselben fortlaufenden Ä-ertiefungen
nach Vorschrift des 32. und 34. §. zu messen und
; einzutheilen.
Uebrigens ist die gewiesene Art, die Lange je^cr
perfpectivischen Linie auf der Tafel-zu messen, sehr
bequem. Der senkrechte Abstand eines jeden Puncts
dieser Linie von der Horizontallinie ist der Maaß-
stab dazu, nachdem derselbe in so viele gleiche Theile
getheilt worden, als die Höhe des Auges geometri-
; sehe Fuße faßt. In der That ist /L = : ~~ a
i (10, §.) die der Entfernung ^ hinter der Tafel ge
mäß verkürzte oder verjüngte perspeckivische Höhe
des Horizonts, worin das Auge liegt, über der ho
rizontalen Grundstache (12. §.) und /L ist das
Bild einer Verticallinie über dem Punct ? im Ho
rizont, die so hoch als die Höhe des Auges ist.
Diefemnach ist fh in so viele gleiche Theile, als
Fuße die Höhe des Auges ausmachen, eingetheilt,
zugleich der Maaßstab für jede Verticallinie, die
über einen Punct der Parallele //- stehet, oder von
der Tafel um denselben Abstand J 1 entfernt ist/ Hie
von wird unten im VI. Abschnitt weiterer Gebrauch
gemacht werden.
g6. §.
So bequem indessen diese Regeln für die per
spektivische Einteilung der Linien immer seyn mö-
Rürst, Mülh. VII. Th. 4 gen;