Full text: Lehrbegriff der Optik und Perspectiv ([Theil 7])

XL Abschnitt. .Zss 
des Uchts von den erleuchteten Gegenständen die Er 
leuchtung des einen stärker als die Erleuchtung des 
andern rst, so muß der Zeichner beym sogenannten 
Schattiren auch auf diesen Umstand Rücksicht neh 
men, und mehr erleuchtete Gegenstände Heller, als 
andre zeichnen, die weniger erleuchtet sind. Die ei 
gentlichen Gründe, nach wckchett dieß mit Sicher 
heit beurtheilet werden muß, wird die Photometrie 
vortragen. 
r6o. §. 
Wenn in einem Zimmer mehrere angezündete 
Kerzen vorhanden sind, so wirft jeder in demsel 
ben befindliche Gegenstand eben so- viele besondre 
Scharren, als Kerzen da find: alsdenn muß in 
der Zeichnung der volle Schatten, wohin keine 
von den Kerzen Strahlen werfen kann, vom Halb 
schatten unterschieden werden, wohin nur eine oder 
einige dieser Kerzen ihre Strahlen werfen können. 
Für diese Falle hat man keine neue Regeln nö 
thig, man zeichnet den von einer jeden Kerze her 
führenden Schatten besonders den bisheriger! Re 
geln gemäß; alödenn giebt es sich von selbst zu 
erkennen, wie weit sich der volle Schatten er 
strecke, der am dunkelsten gezeichnet werden muß, 
damit sich derselbe von bem übrigen Halbschatten 
unterscheide. 
161. §. 
Die bisher betrachteten Falle sind alle von der 
Art, daß die sage der Spitzen und Ecken oder 
andrer ausgezeichneter Puncte des dunklen Kör 
pers, welcher den Schatten wirft, in der schon ver 
fertigten Zeichnung leicht zu erkennen ist, und von 
denselben die senkrechten Linien auf die beschattete 
Ebene leicht, herabgelassen werden können. Es 
»- • . Z 2 giebt
	        
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