Full text: Lehrbegriff der Optik und Perspectiv ([Theil 7])

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Die Optik. 
VII Abschnitt. 
Vom Schatten mit) Halbschatten. 
67. §. 
Ä^eil undurchsichtige Körper das Licht nicht durch- 
laßen, und das Licht von jedem leuchtenden Punct 
in graden Linien ausgehet, wofern sonst keine Ursa 
chen solches ändern; so wird daher begreiflich, wie 
in einem Raum, durch welchen ein leuchtender Punct 
nach allen Seiten seine Strahlen ausbreitet, Stel 
len übrig bleiben können, wohin kein Licht kommt. 
Der Mangel des Lichts in solchen Stellen heißt 
eigentlich Schatten, und man sagt> daß diejenigen 
Gegenstände im Scharren liegen, die in einem 
solche!) Raum befindlich sind, dem durch einen un 
durchsichtigen Körper das Licht, welches sich sonst 
darin ausbreiten würde, entzogen wird. Man ver 
stehet indessen durch den Ausdruck: Scharren, in 
der Optik auch den Raum selbst, wohin wegen eines 
undurchsichtigen Körpers kein Licht kommt, und in 
diesem Verstände laßt sich die Gestalt und Größe des 
Schattens geometrisch angeben. Der Schatten ist 
uemlich in diesem Verstände allemal ein geometri 
scher Körper, dessen Gestalt und Größe von der 
Gestalt und Größe des dunklen Körpers abhängt, 
der das Licht aufhält, und von dem man sagt, daß 
er den Scharren werfe. 
68. §. 
Alles Licht, was ein leuchtender Punct auf ei 
nen dunklen Körper wirst, ist ln dem Raum eines
	        
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