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Die Optik.
VII Abschnitt.
Vom Schatten mit) Halbschatten.
67. §.
Ä^eil undurchsichtige Körper das Licht nicht durch-
laßen, und das Licht von jedem leuchtenden Punct
in graden Linien ausgehet, wofern sonst keine Ursa
chen solches ändern; so wird daher begreiflich, wie
in einem Raum, durch welchen ein leuchtender Punct
nach allen Seiten seine Strahlen ausbreitet, Stel
len übrig bleiben können, wohin kein Licht kommt.
Der Mangel des Lichts in solchen Stellen heißt
eigentlich Schatten, und man sagt> daß diejenigen
Gegenstände im Scharren liegen, die in einem
solche!) Raum befindlich sind, dem durch einen un
durchsichtigen Körper das Licht, welches sich sonst
darin ausbreiten würde, entzogen wird. Man ver
stehet indessen durch den Ausdruck: Scharren, in
der Optik auch den Raum selbst, wohin wegen eines
undurchsichtigen Körpers kein Licht kommt, und in
diesem Verstände laßt sich die Gestalt und Größe des
Schattens geometrisch angeben. Der Schatten ist
uemlich in diesem Verstände allemal ein geometri
scher Körper, dessen Gestalt und Größe von der
Gestalt und Größe des dunklen Körpers abhängt,
der das Licht aufhält, und von dem man sagt, daß
er den Scharren werfe.
68. §.
Alles Licht, was ein leuchtender Punct auf ei
nen dunklen Körper wirst, ist ln dem Raum eines