53°
Die Hydraulik.
der Kraft V i» eben der Zeit um eben die Höhe
AB gehoben werden , worin die Kraft V
Qsin# die Last R = Q^um dieselbe Höhe AB hebt.
33 6 §.
Auf diese Betrachtungen gründen sich die Regeln,
nach welchen Kraft und Last am Krummzapftn ge
gen einander berechnet werden müßen. Um die Sa
che zu erleichtern, und weil bey solchen praetischen
Untersuchungen nicht alles in der grösten Schärft
genommen werden kann; betrachtet man die Sache
so, als wenn die Last K = CQ vermittelst der Welle
GFH gehoben werden sollte, da dann an der Kurbel
die Kraft V——seyn muß, wenn die Maschine
7t
sich im Beharrungsstande befindet. Seht man also
statt 7t den gehörigen Werth aus dem 467 §.Geom»
so wird V— Q. Weil aber diese
.3*14159
Rechnung keine völlige Schärft zulast, und der Bug
der Kurbel nicht leicht über 2 Fuß groß ist, so setzt
Belidbr V=f Q. Architect. Hydraui. I B. I Cap.
109.110 §. Eigentlich aber würde aus den bis
herigen Betrachtungen die Regel fliesten. Man kön
ne annehmen, daß auch bey der Kurbel das allge
meine Gesetz des Gleichgewichts (372 §. Mechan.)
feine Anwendung finde, vermöge dessen sich die
Rraft zur Last umgekehrt wie der Weg der
Last zum A>ege der Arafc verhalte, die beyde
zugleich durchlaufen. Und daraus ergiebt sich
die fernere Folge, daß man die allgemeine Theorie
von den tLaugwerken, ft wie sie im 312 u. folg. §§*
vor?
ÄlY
ZiMÄ
um
fftiiff ii