XXXII. Abschnitt. 767
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N ist eine Laterne mit gehörigem Licht versehen, um
sie deö Nachts, oder in dunkeln Wegen, zu gebrau
chen.
448 §.
Ich habe diese Beschreibung und Zeichnung aus
der schon verschiedenemahl angeführten Sammlung
der bey der Stadt Hamburg eingeführter;
Feuer-Veranstaltungen und Ordnungen ge
nommen. Jeder der Hamburgischen Stadtsprützen,
deren zusammen 25 sind, ist ein solcher Zubringer
von eben der Einrichtung beygeordnet: und wie bey
jeder Sprühe acht Mann zum bearbeiten bestellt
sind, so sind auch acht Mann bey jedem dazu gehöri
gen Zubringer bestellt, wovon vier an dem Saug
werk , und die übrigen vier an dem Druckwerk ar
beiten. Wer mit der oben vorgetragenen Theorie
von den vereinbarten Saug- und Druckwerken be
kannt ist, dem wird leicht beyfallen, daß hier der
besondre Druckstiefel wegbleiben könnte, und daß
die beyden Saugkolben das Wasser zugleich durch
die Leit-Schlange durchdrücken, und der Sprühe zu^-
führen könnten. So hat, nach einer vom Herrn
Prof. Busch in Hamburg mir mitgetheilten Nach
richt, der Mechanicus Hubert seine Feuersprühen
eingerichtet, damit sie auch als Zubringer gebrauche
werden können : auch hat der Mechanicus Vogt in
Hamburg schon ehedem ein Modell auf eben die Art
verfertiget^ Wenn der Anbringer in der Nahe ei
nes Brunnens, oder vorbeyfliessenden Wassers, als
Sprühe gebraucht wird, so kann die Saugschlange
ins Wasser gelassen werden, und die Maschine lei
stet alsdenn die Dienste einer Sprühe und ihres An-
bringers zugleich» Der Hof-Kunstdrechöler in Han
nover,