Full text: Darstellende Geometrie (2. Teil)

Vierzehntes Kapitel. 
Die Beleuchtung der Flächen. 
Schattenkonstruktionen. 
329. Um das Bild eines Gegenstandes anschaulich darzu- - 
stellen, denkt man sich oft den Gegenstand beleuchtet (in der 
Regel durch parallele Lichtstrahlen) und stellt in der Zeichnung 
die Wirkungen dar, die diese Beleuchtung hervorbringt. Die erste 
und wichtigste dieser Wirkungen ist die, daß die Oberfläche des 
Gegenstandes in einen beleuchteten und einen unbeleuchteten Teil 
zerfällt. Die Grenze zwischen den beiden Teilen, die Eigenschatt en- 
linie, ist bei konvexen Körpern die Berührungskurve eines um 
schriebenen Kegels, dessen Spitze im Ausgangspunkt der Licht 
strahlen liegt, oder eines umschriebenen Zylinders, wenn die Licht 
strahlen parallel sind. 
Der Teil des Raumes, der von den Verlängerungen aller der 
Lichtstrahlen ausgefüllt wird, die von der Oberfläche des Körpers 
aufgefangen werden, bestimmt den Schattenraum des Körpers, und 
wenn eine Ebene (oder eine andere Fläche) diesen Schatten durch 
setzt, entsteht ein sogenannter Schlagschatten des Körpers auf der 
Ebene (oder Fläche). Bei einem unkonvexen Körper können ein 
zelne Teile von diesem ihren Schlagschatten auf andere Teile des 
Körpers werfen. Auch die Randkurve einer Fläche kann den 
Schatten auf die Fläche selbst werfen. 
330. Bei der Darstellung in Grund- und Aufriß benutzt 
man oft mit Vorteil eine Strahlenrichtung, deren Projektionen 
beide einen Winkel von 45° mit der trennenden Achse bilden, das 
Licht denkt man sich von vorne oben links kommend. Die Licht 
strahlen fallen dann in die Richtung der einen Diagonale eines 
Würfels, dessen Seitenflächen den Projektionsebenen parallel sind, und 
auch die Seitenrißprojektion bildet einen Winkel von 45° mit der 
trennenden Achse. Die Lichtstrahlen sind parallel zu der Hal 
bierungsebene I des von den positiven Teilen der Grund- und Auf 
rißebene gebildeten Winkels. Die Lichtstrahlenebene für eine Linie«, 
Timerding, Handbuch II 20
	        
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