Vierzehntes Kapitel.
Die Beleuchtung der Flächen.
Schattenkonstruktionen.
329. Um das Bild eines Gegenstandes anschaulich darzu- -
stellen, denkt man sich oft den Gegenstand beleuchtet (in der
Regel durch parallele Lichtstrahlen) und stellt in der Zeichnung
die Wirkungen dar, die diese Beleuchtung hervorbringt. Die erste
und wichtigste dieser Wirkungen ist die, daß die Oberfläche des
Gegenstandes in einen beleuchteten und einen unbeleuchteten Teil
zerfällt. Die Grenze zwischen den beiden Teilen, die Eigenschatt en-
linie, ist bei konvexen Körpern die Berührungskurve eines um
schriebenen Kegels, dessen Spitze im Ausgangspunkt der Licht
strahlen liegt, oder eines umschriebenen Zylinders, wenn die Licht
strahlen parallel sind.
Der Teil des Raumes, der von den Verlängerungen aller der
Lichtstrahlen ausgefüllt wird, die von der Oberfläche des Körpers
aufgefangen werden, bestimmt den Schattenraum des Körpers, und
wenn eine Ebene (oder eine andere Fläche) diesen Schatten durch
setzt, entsteht ein sogenannter Schlagschatten des Körpers auf der
Ebene (oder Fläche). Bei einem unkonvexen Körper können ein
zelne Teile von diesem ihren Schlagschatten auf andere Teile des
Körpers werfen. Auch die Randkurve einer Fläche kann den
Schatten auf die Fläche selbst werfen.
330. Bei der Darstellung in Grund- und Aufriß benutzt
man oft mit Vorteil eine Strahlenrichtung, deren Projektionen
beide einen Winkel von 45° mit der trennenden Achse bilden, das
Licht denkt man sich von vorne oben links kommend. Die Licht
strahlen fallen dann in die Richtung der einen Diagonale eines
Würfels, dessen Seitenflächen den Projektionsebenen parallel sind, und
auch die Seitenrißprojektion bildet einen Winkel von 45° mit der
trennenden Achse. Die Lichtstrahlen sind parallel zu der Hal
bierungsebene I des von den positiven Teilen der Grund- und Auf
rißebene gebildeten Winkels. Die Lichtstrahlenebene für eine Linie«,
Timerding, Handbuch II 20