Dritter Abschnitt.
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Ähnlichkeit mit rein geometrischen Sätzen. Daher vergifst man
ganz, dafs das Objekt der Untersuchung in einem analytischen
Gebilde, der n-fach ausgedehnten Mannigfaltigkeit besteht. Es
drängt sich somit die Frage auf, ob wir für diese Theorie nicht
auch eine rein geometrische Grundlage gewinnen können. Um
dieser Frage näher treten zu können, greifen wir auf die Dar
legungen in den ersten Paragraphen dieses Abschnitts zurück.
Wie die Erfahrung lehrt, gelten folgende Gesetze: Wenn
man einen Raumteil in zwei Teile zerlegt, so wird die gegen
seitige Grenze durch eine Fläche oder durch mehrere Flächen
gegeben; die Fläche kann wieder geteilt werden und die gegen
seitige Grenze ist eine Linie oder besteht aus mehreren Linien;
endlich kann die Linie wieder geteilt werden, und die Grenze
wird durch einen oder durch mehrere Punkte gebildet; der Punkt
ist unteilbar. Diese Sätze werden durch die Erfahrung mit vollster
Sicherheit gegeben; wer sie leugnen will, setzt sich mit der Er
fahrung in direkten Gegensatz.
Aber trotzdem ist die Frage berechtigt: Verlangen die Be
griffe der Teilung und der Grenze, die hier Vorkommen, dafs
man gerade nach dreimaliger Ausführung des angegebenen Pro
zesses zum unteilbaren Gebilde gelangt, oder darf man annehmen,
dafs die hier auftretende Zahl drei mit jeder andern Zahl gleich
berechtigt ist, wofern man vom Raum in seiner eigentlichen
Bedeutung absieht und nur die Zerlegung in zwei Teile und die
gegenseitige Grenze der beiden Teile berücksichtigt? Ehe wir
hierauf eine endgültige Antwort geben, führen wir eine neue
Bezeichnung ein. Wir gehen von irgend einem Gebilde aus,
zerlegen es in zwei Teile und bezeichnen ihre gegenseitige Grenze
als Grenzgebilde erster Ordnung. Wenn das Grenzgebilde wieder
teilbar ist und irgend zwei Teile, in die es zerlegt werden kann,
eine gegenseitige Grenze haben, so möge die neue Grenze ein
Grenzgebilde zweiter Ordnung genannt werden. In gleicher
Weise gehen wir weiter, bis wir zum unteilbaren Grenzgebilde
gelangen. Für den Raum im wahren Sinne ist das Grenzgebilde
erster Ordnung die Fläche, das Grenzgebilde zweiter Ordnung
die Linie und die Grenze dritter Ordnung der Punkt. Nun könnte
man fragen: Läfst sich der Teilung ein Gebilde zu Grunde legen,
für das der anueeebene Prozefs niemals zum unteilbaren Grenzuebilde