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Dritter Abschnitt. § 14.
einzuführen und die Verhältnisse der Gröfseu x n , x t .. . x n der
Untersuchung zu Grunde zu legen. Für eine dreidimensionale
elliptische Raumform bestimmten wir in I § 21 (S. 71) die Lage
eines jeden Punktes durch vier Gröfsen p, x, y, z, zwischen
denen eine gewisse Beziehung festgestellt wurde; hierbei müssen
wir in der Kleinschen Raumform den beiden Wertsystemen
(p, x, y, z) und (—p, —x, —y, —z) denselben Punkt zu
ordnen. Andererseits ist die Lage eines Punktes durch die Ver
hältnisse der vier Gröfsen p, x, y, z bestimmt; dabei entsprechen
im Riemannschen Raume jedem System der Verhältnisse zwei
verschiedene Punkte.
Hiernach ist es klar, was wir unter dem Raume im allge
meinsten Sinne zu verstehen haben. Es sei möglich, irgend eine
Mannigfaltigkeit in zw T ei Teile zu zerlegen, die eine gegenseitige
Grenze haben; dieser Prozefs lasse sich wiederholen, bis er nach
n-maliger Ausführung das unteilbare Gebilde, das Element, liefert.
Für diese Mannigfaltigkeit soll ein Gesetz bestehen, nach welchem
die einzelnen Elemente auf andere Elemente bezogen werden
können. Jedes System von Begriffen und Urteilen, das sich auf
einer solchen Grundlage auf bauen läfst, soll eine Raumform im
allgemeinen Sinne genannt werden.
Wenngleich diese Nomenklatur zum mindesten recht geeignet
ist, Sätze der Analysis bequem auszusprechen, wenn sie sogar
aus Gründen, die wir später entwickeln werden, geradezu geboten
erscheint, so ist sie doch nicht frei von Bedenken, da dieselben
Worte in einem ganz verschiedenen Sinne gebraucht werden.
Nun ergiebt sich der Sinn, der mit den Worten: Punkt, Grenz
gebilde u. s. w. verbunden werden soll, unmittelbar, sobald man
weifs, in welchem Sinne das Wort Raum gebraucht wird. Natürlich
geht in den meisten Fällen aus dem Zusammenhang deutlich
hervor, ob man dies Wort seiner wahren Bedeutung nach oder
in uneigentlichem Sinne benutzt. Wo das nicht der Fall ist,
wird es gestattet sein, den »Erfahrungsraum« in Gegensatz zu
einem uneigentlichen Raume zu steilen, ohne dafs durch dies
Wort über die Theorie des Raumes in philosophischer Hinsicht
geurteilt werden soll.