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Erster Abschnitt. § 18.
§ 18.
Die Gerade als geschlossene Linie vorausgesetzt.
a) Wir verfolgen jetzt die Voraussetzung, dafs die gerade
Linie geschlossen ist. 11 ) Dabei müssen alle Sätze Euklids, in
deren Ausspruch und bei deren Beweise die Unendlichkeit der
Geraden weder direkt noch indirekt vorausgesetzt wird, unver
ändert bestehen bleiben. Das gilt also z. B. für die Sätze vom
gleichschenkligen Dreieck, ferner für die in §11 a—e angege
benen Sätze.
b) Da alle Geraden einander kongruent sind, haben sie auch
alle dieselbe Länge. Gehen jetzt von einem Punkte A zwei
gerade Linien AB und AG aus, so müssen sie notwendig einmal
wieder Zusammentreffen, und zwar, wenn es nicht schon früher
geschieht, im Punkte A, von dem aus beide Gerade wieder ihre
frühere Bahn fortsetzen. Wir bezeichnen den ersten Schnittpunkt
der Geraden. AB und AG von A aus mit A', (wobei wir die
Möglichkeit zulassen, dafs A' mit A identisch ist). Dann ist jeden
falls die Länge ABA gleich der von AGA'.
Man beweist dies etwa dadurch, dafs man die Figur in eine
Lage bringt, in welcher die Richtung AB mit der Richtung AG
vertauscht ist.
c) Treffen sich die Geraden AB und AG zuerst in A' wieder,
so ist der Winkel, den die Geraden in A einschliefsen, gleich
dem von ihnen in A' gebildeten Winkel.
Man drehe die Figur in ihrer Ebene um den Punkt A, bis
AB in die Richtung AG fallt; dann möge AG die Lage AD an
nehmen. Da aber der Schnittpunkt von AG und AD auf AG
fällt und ABA' = AGA' ist, so fallt auch der Schnittpunkt von
AG und AD auf A'. Fährt man hiermit fort, so mufs nach einer
endlichen Zahl von Wiederholungen AB entweder in die Anfangs
lage zurückkehren oder zum erstenmale in das Winkelfeld BAG
fallen. Dasselbe mufs dann aber für A B gelten. Gelangt AB in
die Anfangslage zurück, so gilt dasselbe von AG, und es ist
sowohl BAG wie BA G gleich “ n für ein ganzzahliges n. Ist
n
das nicht der Fall, so liegen beide Winkel zwischen - n und
D n