Berechtigung der nicht-euklidischen Raumformen.
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—-— n. Fährt man dann aber mit diesem Prozefs weiter fort,
n -f- 1
bis AB wieder in die Anfangslage oder zwischen AB und AC
gelangt, so ergeben sich für beide Winkel immer engere Grenzen
von gleicher Gröfse.
Man kann den Beweis auch dadurch führen, dafs man den
einen Winkel direkt auf den andern legt und zeigt, dafs hierbei
Deckung eintritt.
d) Wie auch die zweite Linie AC gewählt ist, immer ist
ABA' ein ganzzahliger Teil der ganzen Linie AB . . A (also ent
weder die ganze Linie oder die Hälfte oder ein Drittel u. s. w.).
Verschiebt man die ganze Figur in ihrer Ebene längs der
Geraden AB, bis A auf A' gelangt, so mufs auch AC wieder in
dieselbe gerade Linie fallen. Folglich wird auch die neue Lage
A" von A' ein Schnittpunkt der beiden gegebenen Geraden sein,
und es ist AA' = A'A" u. s. w. Da aber A selbst ein gemein
schaftlicher Punkt der Geraden ist, so mufs man durch eine end
liche Anzahl von Wiederholungen zu diesem Punkte gelangen.
e) Wenn sich irgend zwei Gerade AB und AC, von A aus
gehend, zuerst wieder in A' treffen, so steht die Gerade, welche
die Mitten von ABA' und AGA' mit einander verbindet, auf beiden
Geraden senkrecht.
Es sei (Fig. 20) AM = MA' auf AB und AN = NA' auf AC,
so sind die Dreiecke AMN und A'NM kongruent. Da aber beide
Dreiecke gleich
schenklig sind, so
sind die vier Win
kel an M und N
einander gleich,
also jeder ein
Rechter.
Ä.
f) Wenn sich irgend zwei von A ausgehende gerade Linien
zuerst wieder in A' treffen, so müssen auch alle von A aus
gehenden Geraden wieder durch A' hindurchgehen.
Für eine ganze Reihe von Linien ist der Satz bereits in c)
bewiesen; wir drehen die Figur um ABA', so mufs auch jede
neue Lage von AGA' durch A’ hindurchgehen; dreht man aber
jetzt um die Anfangslage von AC, so erhält man in der gegebenen