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Siebenter Abschnitt. 5 H-
§ 11.
Die allgemeinen Raumformen.
1. Dafs die aufgestellten Begriffe und Urteile, die wir als
Grundbegriffe und Grundsätze der Geometrie bezeichnen, für die
im ersten Bande behandelten dreidimensionalen Raumformen
Gültigkeit besitzen, braucht gar nicht erwähnt zu werden. Wir
können aber auch leicht zeigen, dafs diese Begriffe und Urteile,
wenn auch nicht die mit ihnen verbundenen Vorstellungen, für
die mehrdimensionalen Raumformen gelten. Im Anschlufs an die
im ersten Bande (S. 191—205) durchgeführte analytische Behand
lung des n-dimensionalen Euklidischen Raumes bezeichnen wir
wieder die Gesamtheit der Wertsysteme (x l5 x 2 ... x n ), wobei
die einzelnen Veränderlichen alle reellen Werte annehmen können,
als den Raum und nennen ein stetiges endliches Gebiet dieser
Mannigfaltigkeit einen Raumteil; dabei setzen wir voraus, dafs
sich die in Betracht gezogenen Wertsysteme nicht durch eine
geringere Zahl von Variabein darstellen lassen. Demnach be
zeichnet hier das Wort Raumteil dasselbe, was wir im vorigen
Paragraphen kurz Raum genannt haben.
Ein Gebiet von Wertsystemen (y 1? y 2 . . . y„), welches eben
falls endlich und stetig ist und dessen Bestimmungsgröfsen nicht
durch stetige eindeutige Beziehungen auf eine geringere Zahl von
Veränderlichen zurückgeführt werden können, möge ein Körper
genannt werden. Um den Begriff der Deckung einzuführen, sollen
zu n willkürlichen reellen Gröfsen b t . . . b„ weitere n 2 Gröfsen
aix für i, x = 1 . . . n hinzugenommen werden, welche den Be
dingungen genügen:
(1) A"a= 1, 2a.iQa.xQ — 0 für i x,
Q Q
an an • • • a i n
(2) a 2 i a 22 • • • a 2n j
a,u a n2 . • . a nn
Lassen sich bei dieser Festsetzung die Gröfsen bi und a iX so
wählen, dafs jedem Wertsysteme (x) des Raumteiles A ein Wert
system (y) des Körpers k vermittelst der Gleichungen;
(3) Xt = A äiQ yq —)— bt (i = 1 . . . n)