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§ 5. Die allgemeinsten Tetraeder-Koordinaten.
Die Bedingung dafür, dafs der Punkt (p) in die Ebene (r)
fällt, wird nach § 3, 8 (S. 18) durch die Gleichung angegeben:
Pl r » , P^ r 2 , P 3 r 3 p 4 r 4 _ 0
DT + ”h7 + -h7 + “h7~ ’
wo h], h 2 , h 3 , h 4 die Höhen des Tetraeders sind. Diese Glei
chung geht nach Einführung der Variabein x t . . . x 4 und u t ... u 4
über in
Xi Ui x 2 u 2 x 3 u 3 X4U4 = 0
V\ hj [¿2^‘2h 2 n z v z hi -1 ~jM4V 4 h 4
Damit diese Gleichung die Form annimmt:
(3) X! Ui + X 2 U 2 -f X3U3 + X4U4 == 0,
mufs sein:
(4) ^i^ihj = fi 2 v 2 h^ = fi ä y 3 h 3 = ,w 4 ^ 4 h4.
Wir bezeichnen ein System von Punktkoordinaten (xi ... x 4 )
und ein System von Ebenenkoordinaten (u t ... u 4 ) als zu
sammengehörig, wenn die Bedingung für das Zusammenfallen
eines Punktes (x) und einer Ebene (u) durch die Gleichung (3)
ausgedrückt wird. Dazu wird erfordert:
a) dafs die Koordinatentetraeder dieselben sind, und
b) dafs die Koefficienten ft x . . . ^4 und Vt . . . v4 in der
Beziehung (4) zu einander stehen.
2. Die Gleichungen (l) § 3 (S. 14) sollen der Reihe nach
mit /¿i, fi2, (i?,, fi± multipliziert werden; dadurch gehen sie über
in die folgenden:
Xi = (1 + Q) Xi ' — pxi"
x 2 = (1 + p)x 2 ' — px 2 "
X 3 = (1 + Q) x 3 ' — i>x 3 "
x 4 = (1 + o) X 4 ' — QX4".
Hier sind (xi'...x 4 ') die Koordinaten eines Punktes 1,
(x t " . . . x 4 ") die eines Punktes 2 und (xj, . . . x 4 ) die eines
Punktes 0, der mit den Punkten 1 und 2 in gerader Linie liegt
und die Strecke 12 nach dem Verhältnisse — q : (1 -j- p) teilt.
Auf dieselbe Weise leiten wir aus den Gleichungen (3) § 3
(S. 14) folgendes her: Sind (x'), (x"), (x'") drei beliebige Punkte
1, 2, 3 und soll der Punkt 0, dessen Koordinaten Xi .. . x 4 sind,
mit ihnen in einer Ebene liegen, so müssen die Gleichungen
bestehen: