48 § 7. Die Quotienten der Koordinaten als Doppelverhältnisse.
also:
Ui = v x r x , u 2 = v t r 2 , u 3 = v A r ä , u 4 = j’ 4 r 4 ,
u! JhD = D . v» _ h. . £1 _
Uo T 2 r 2 r 2 ‘ rj r 2 ‘ £ 2
Die Einheitsebene wird von den einzelnen Kanten in den
Punkten E l2 ', E 13 ' . . . E 34 getroffen, die wir bereits oben ein
geführt haben; die Schnittpunkte der Kanten mit der Ebene
(u 1} u 2 , u 3 , u 4 ) mögen mit C 12 , C 13 . . . C 34 bezeichnet werden.
Dann stellt der Quotient — ; — das Doppelverhältnis der vier
r 2 f 2
Punkte (0,0 2 C, 2 E, 2 ') dar; somit ist:
^ — (O l 0 2 C 12 E 12 ')
U 2
und entsprechend:
(6) Ui : u 3 = (O, 0 3 Ci 3 E 13 ) . . . u 3 : u 4 = (0 3 0 4 C 34 E 34 ).
Sind Ui, u 2 , u 3 , u 4 die Koordinaten einer Ebene, so
stellt der Bruch u L : u* das Doppelverhäitnis dar, nach
welchem die Kante OiO* des Tetraeders durch die Ebene
(ui . . . u 4 ) und die Einheitsebene geteilt wird.
6. Die Verhältnisse der Koordinaten Xi . . . x 4 können für
jeden eigentlichen und uneigentlichen Punkt in doppelter Weise
gefunden werden, nämlich erstens, indem man von der oben
{§ 5, 1) gegebenen Definition ausgeht, und zweitens, indem man
neben dem Koordinaten-Tetraeder auch den Einheitspunkt zu
Grunde legt. Um nach der ersten Methode für einen Punkt P,
der nicht in der Ebene x 4 == 0 liegt, das Verhältnis Xi : x 4 zu
finden, legt man durch die Axe 0 2 0 3 die Ebene, welche den
Punkt P enthält. Das Schnittverhältnis, nach welchem der von
den Ebenen x t = 0 und x 4 = 0 begrenzte Keil durch die neue
Ebene geteilt wird, sei gleich öi.
In gleicherweise möge der Keil (O^gO^ OjO.jOg) durch
die Ebene OjOgP nach dem Verhältnisse ö 2 und der Keil
(0,0,0,, 0,020g) durch 0,0 2 P nach dem Verhältnisse o 3
geteilt werden. Ferner sei
(*2'
T 0
^4
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