Rabatt (Praktisches Rechnen). 3 Rabatt (Praktisches Rechnen).
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würde. Wo es sich nur um kürzere
Fristen und kleinere Summen handelt,
ist derselbe also ohne grossen Kachtheil
zu vernachlässigen. — Die meisten Ge
schäfte, wo es sich um dies Verhältniss
handelt, sind in der That derart, dass
dies geschehen kann. Das gewöhnlichste
ist das sogenannte Discontiren der Wech
sel. Es soll ein erst in einigen Monaten
fälliger Wechsel verkauft oder in Zah
lung gegeben werden. Der Rabatt ist
also auf diese Zeit zu gewähren, und
dies geschieht immer vom Hundert. Bei
grösseren Zeiträumen darl aber nur die
letztere Methode angewandt werden. Ein
auch in den Gesetzbüchern vorgesehenes
Verhältniss, wo es sich hierum handelt,
ist folgendes.
Ein Erblasser hinterlässt etwa einem
6jährigen Knaben 1000 Thaler unter der
Bedingung, dass ihm dieselben von
einer andern Person nach zurückgeleg
tem 24- Lebensjahre zu zahlen sind,
während welcher Zeit die' letztere Per
son den Nicssbrauch der Summe haben
soll. Die Vormünder des Kindes aber
wollen, mit Einstimmung der andern
Partei, die ererbte Summe zur Erziehung
des Knaben verwenden. Rechnen wir
4 Procent Zinsen, so giebt unsere Formel:
_ 1000.4.18 _ 1000.4.18 _ 1000.18
r ~ 100+4.18 ~ 172 “ 43
= 409^ Thaler.
Es sind also statt 1000 nur zu zahlen
591jf Thaler.
Es könnte sogar die Frage entstehen,
ob beim Rabatt in diesem Falle nicht
auch Zinszinsen in Anwendung kommen.
In diesem Falle wäre die Frage die:
„Welche Summe ist jetzt zu geben,
wenn dieselbe in n Jahren mit den Zins
zinsen zu p Proeent C Thaler bringen
soll?“ Sei K die fragliche Summe, so ist:
der Rabatt aber:
r = C—K.
Indess kann nur an solchen Orten nach
dieser Formel gerechnet werden, wo
Zinszinsen gesetzlich und gebräuchlich
sind, da es sich darum handelt, ob der
Empfänger wirklich im Stande ist, sein
Geld in der Weise zu verwenden, dass
er in der angegebenen Zeit desselben
Vortheils als des ihm ursprünglich be
stimmten theilhaftig wird. Bei der An
wendung von Zinszinsen würde gegen
die frühere Methode der Zahlende im
Vortheil sein. Wenn Kaufleute ihre For
derungen und Auslagen, [die sie gegen
seitig haben, sich gegenseitig rabattiren
und den Rabatt von Hundert rechnen,
so kann man annehmen, dass der hier
bei gemachte Fehler sich ungefähr wieder
ausgleicht, da in der Regel ja zwei Ge
schäftsfreunde einander ungefähr den
selben Credit gewähren werden. Wenn
dagegen Personen bei Wechslern und
andern Kaufleuten Papiere discontiren
und ihnen das Disconto von Hundert an
gerechnet wird, so ist dies als eine
Prämie zu betrachten, welche ausser den
Zinsen für die Zahlung geleistet wird,
und welche mit der Frist wächst, welche
das Papier noch zu laufen hat. Der
Gebrauch des Discontirens von Hundert
ist also mit dem Verlust zu vergleichen,
den man bei der Cession von Hypo
theken erleiden muss, und den sich der
jenige gefallen lassen muss, dem es auf
schnellen Besitz von baarem Gelde an
kommt.
Auf die beiden Arten des Rabatt für
früher erfolgende Zahlung als der Zah
lende verpflichtet ist, oder für bessere
Valuta, lässt sich wohl jede andere Art
zurückführen. Dergleichen sind z. B.:
Rabatt gewährt für gleich haare Zah
lung bei Geschäften, wo Zahlung in
kürzer oder länger laufenden Wechseln
gebräuchlich ist. Offenbar ist hier der
Rabatt abzurechnen für die Zeit, auf
welche die Wechsel gewöhnlich laufen.
Derjenige Rabatt, welcher bei grösse
ren Einkäufen gewährt wird, ist auch
desselben Ursprungs. Der Verkäufer
muss nämlich darauf rechnen, dass seine
Waare eine gewisse Zeit liegen bleibt,
während welcher er keinen Zinsgenuss
von der aufgewandten Geldsumme hat.
Wird ihm nun eine grössere Waaren-
menge gleich abgenommen, so ist dies
so aufzufassen, als würde er in den Be
sitz einer später zu erwarteten Summe
jetzt gleich gesetzt, und kann daher für
den muthmasslichen Gewinn an Zeit Ra
batt gewähren. Ja derselbe wird wachsen,
wenn die abgenommene Waarenmenge
sich vergrössert, z. B. wenn bei der Ab
nahme von 100 Thalern Waare 10 Pro
cent gewährt werden, sind bei der Ab
nahme zum Werthe von 1000 Thalern
vielleicht 20 Procent Rabatt zu haben.
Die billigeren Preise, die Wiederverkäu
fern gewährt werden, stammen aüs dieser
Quelle.