Full text: R - S (6. Band)

Relativ. 
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Rente. 
Da diese Gleichung von zweiter Ord 
nung ist, so sind zwei Constanten zur 
vollständigen Definition inöthig. Offen 
bar nun ist für x — 0: 
S = 1 und = 0, 
a x 
womit diese Constanten bestimmt sind. 
Relativ. 
In Beziehung zu andern Gegenständen. 
Man spricht von dem relativen Orte 
eines Körpers, worunter man seine Stel 
lung zu andern Körpern versteht, wobei 
die letztem selbst in Bewegung sein 
können. Relative Bewegung ist 
die Aenderung des relativen Ortes. Denke 
man sich z. B. zwei Punkte A und ß, 
welche sich in grader Linie von einan 
der entfernen, so dass A in der Se- 
cunde 2, B aber 3 Fuss zurücklegt; so 
ist hiermit ihre absolute Bewegung cha- 
rakterisirt. Die relative Bewegung von 
B zu A besteht aber darin, dass sich 
ersterer Punkt in der Secunde 2 -f- 3 
oder 5 Fuss von A entfernt und dies 
ist die relative Geschwindigkeit von B. 
Es ist klar, dass ein Körper in Ruhe 
sein kann, und doch in Bezug auf einen 
andern bewegten eine relative Bewegung 
hat (vergl, den Artikel: Bewegung';. In 
der Astronomie, wo cs sich um die 
Stellung der Sterne zur Erde und Sonne 
handelt, ist immer von relativen Orten 
und Bewegungen die Rede. Insofern 
das ganze Sonnensystem noch eine ge 
meinschaftliche Bewegung haben kann, 
und bewiesener Maassen haben muss, 
die sich aber unserer Beobachtung ent 
zieht, kann von genauerer Kenntniss der 
absoluten Bewegung und Orte der Him 
melskörper nicht die Rede sein. 
Rente. (Praktisches Rechnen.) 
Rente im allgemeineren Sinne heissen 
überhaupt die Einkünfte einer Person, 
sie mögen von Capitalien, Immobilien 
oder sonstigem Besitz herrühren, der Er 
trag einer bestimmten Beschäftigung sein, 
oder auch von andern Personen oder 
Instituten, also etwa vom Staate, einer 
Rentenanstalt, oder einer Privatperson 
auf Grund irgend eines Abkommens ge 
leistet werden. 
Die vom festen Besitze herrührenden 
Renten sind immerwährende, d. h. sie 
kommen dem Besitzerund seinem Rechts 
nachfolgern zu, so lange überhaupt der 
Besitz in seinen Händen ist. 
Auch von andern Personen oder In 
stituten zu gewährende Renten können 
immerwährende sein. Dieser Art z. B. 
sind die aus dem Erbpachtsverhältniss 
herrührenden Summen. Auch die Grund- 
und Capitalsteuern können als dem 
Staate zu gewährende immerwährende 
Rente betrachtet werden. Dagegen sind 
die Summen, welche irgend ein Staat 
einer Person und deren Rechtsnachfol 
gern für die Aufgabe von Rechten oder 
Länderbesitz zu geben verpflichtet ist, 
immerwährende vom Staate zu zahlende 
Renten. Derart sind z, B. diejenigen, 
welche die meisten Deutschen Staaten 
der Thurn - Taxis’schen Familie für Auf 
gabe des Postmonopols zahlen. 
Die Aufhebung immerwährender Ren 
ten wird, abgesehen von den Umständen 
(erschwerenden oder erleichternden), 
welche die Gesetzgebung der verschie 
denen Staaten vorschreibt, durch die Ge 
währung eines der Rente entsprechenden 
Capitals möglich gemacht. Dies Capital 
müsste, abstract genommen ein solches 
sein, welches nach Landes üblichem Zins- 
fusse eine der Rente gleichen Ertrag 
gibt. Im Allgemeinen aber wird man 
in den meisten Fällen ein kleineres Ca 
pital zu zahlen haben, da in der freien 
Verfügung über dasselbe ein wichtiges 
Recht hinzutritt, welches der Renten 
empfänger nicht hatte. 
Insofern oft bei der Stiftung von Ren 
ten, (z. B. bei Fideicommissen) die 
Rechte späterer Generationen ausdrück 
lich gewahrt sind, kann aber eine solche 
Aufhebung oder Ablösung unzulässig 
werden. 
Den immerwährenden Renten gegen 
über aber stehen die Renten auf Zeit, 
oder Renten im engem Sinne. Es sind 
dies solche, die auf eine bestimmte oder 
unbestimmte Zeit, also etwa während 
einer Anzahl von Jahren oder auch 
während der Lebensdauer irgend einer 
Person zu gewähren sind. Diese letztere 
Art nennt man Leibrenten. Offenbar 
kann eine immerwährende Rente in eine 
Zeit- oder Leibrente verwandelt werden, 
wenn man an die Stelle der erstcren 
eine angemessene erhöhte Rente der 
letzteren Art eintreten lässt. Hieran 
kann man auch diejenigen Renten reihen, 
welche von einem entfernteren (bestimm 
ten oder unbestimmten) Zeitpunkte an 
zu zahlen sind, und hierbei wären noch 
die Fälle zu unterscheiden, wo ein End 
termin in der Zahlung der Rente ein- 
tritt oder nicht. Wir wollen diese ver 
schiedenen Arten von Reuten an einigen 
Beispielen erläutern. 
A. Ein Beamter erhält durch Bezah 
lung gewisser Pensionsbeiträge das 
Recht, von der eintretenden Arbeitsun-
	        
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