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Rabatt (Praktisches Rechnen).
Rabatt ist im Allgemeinen eine Yer-
gütigung oder ein Nachlass, welcher dem
Zahlenden bei gewissen Arten der Zah
lung vom Empfänger zu gewähren ist.
Die Umstände, unter welchen Rabatt ge
währt wird, sind verschiedener Art. Ein
Fall ist der, wenn die Zahlung in einer
bessern als der gewöhnlichen Geldsorte
geleistet wird, z. B. wenn Silber statt
minder guten Papiergeldes gegeben wird.
Der Rabatt ist hier eben nur als die
Differenz desWerthes beider Geldsorten
zu betrachten. Steht ein Papier z. B.
6 Procent schlechter als Silber, d. h. sind
100 Thaler Papiergeld gleich 94 Thaler
Silbergeld, so wird umgekehrt einer Zah
lung, die auf 100 Thaler Papiergeld be
rechnet ist, mit 94 Thalern Silbergeld
genügt werden, und der Zahlende kann
daher 6 Procent abziehen, er wird von
500 Thalern z. B. 30 in Abzug bringen.
Man nennt dies: „Rabatt vom Hundert.”
Ist aber die bessere Sorte Geld die un
gewöhnlichere, so wird in der Regel ihr
Werth in Procenten der schlechteren ge
geben sein, so dass man z. B. sagt: die
entere stände 12 Procent besser, als die
letztere, wenn 100 Thaler Silber den
Werth von 112 Thalern in Papiergeld
haben. Es sind dann nicht von 100,
sondern von 112 Thalern immer 12 ab
zuziehen. Z. B. auf 800 Thaler ergibt
sich gemäss des Ansatzes;
112 geben 12,
12-800 _ 6-100
112 ~ 7
was geben 800?
600
7
— 85^ Thaler.
Diese letztere Art Rabatt heisst: „Ra
batt auf Hundert“. Die Berechnung des
selben ist unbequemer, als die des Ra
batts vom Hundert, und daher der letztere
beliebter. Handelt es sich blos um Cours
differenzen wie hier, so kann leicht der
Rabatt auf’s Hundert in Rabatt vom
Hundert verwandelt werden, indem man
eben berechnet, welcher Abzug auf je
100 Thaler fällt. Z. B. in unserm Bei
spiel, wo 112 Thaler 12 Thaler geben,
werden 1Q0 Thaler
100.12 25.3 75
112 “7 “ 7 ’
also lOf Thaler geben; es wird also
lOf Procent vom Hundert zu gewähren
sein. — Es ist hiei’aus auch leicht er
sichtlich, dass bei einem gleichen Pro
cents atze, der dem Namen nach statt
findet, der Käufer beim Rabatt vom
Hundert sich besser steht, als beim Ra
batt auf Hundert, z. B. wenn bei 800
Thalern Zahlung 12 Procent Rabatt vom
Hundert gewährt werden, sind 96 Thaler
abzuzichen, während beim Rabatt auf
Hundert der Erlass nur 85y Thaler be
trug. — Dieser Art Rabatt gehört unter
Andern der sogenannte Messrahatt an,
der z. B. auf der Leipziger Messe ge
geben wurde, wenn in'Conventionsgeld,
statt in der gewöhnlichen Münze (so
genannter Mcsszahlung), gezahlt wurde.
Eine ganz andere Art des Rabattes
ist, wenn eine später zu leistende Zah
lung gleich geleistet wird. Hier ist die
Zinsvergütigung für die Zeit, in welcher
eigentlich die Summe noch in den Hän
den des Zahlenden zu verbleiben hat,
die Ursache des Rabattes. Im Geschäfts
leben wird auch dieser Rabatt vom Hun
dert gerechnet. Z. B. eine Schuld von
840 Thalern wird in 3 Monaten fällig.
Beide Parteien einigen sich, dass die
Zahlung gleich erfolge. Was ist zu zah
len, wenn 5 Procent in Abzug kommen?
Der Ansatz ist: 100 Thaler geben in
12 Monaten 5, wieviel geben 840 in
3 Monaten. In einem Monat sind T 5 ^ Tha-
5.3
ler, in 3 Monaten für Hundert, also:
840.5.3
12.100
210.5
für 840 zu leisten. Dies gibt
21
1A „— = also 10£ Thaler Rabatt.
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