Full text: R - S (6. Band)

R, 
Rabatt (Praktisches Rechnen). 
Rabatt ist im Allgemeinen eine Yer- 
gütigung oder ein Nachlass, welcher dem 
Zahlenden bei gewissen Arten der Zah 
lung vom Empfänger zu gewähren ist. 
Die Umstände, unter welchen Rabatt ge 
währt wird, sind verschiedener Art. Ein 
Fall ist der, wenn die Zahlung in einer 
bessern als der gewöhnlichen Geldsorte 
geleistet wird, z. B. wenn Silber statt 
minder guten Papiergeldes gegeben wird. 
Der Rabatt ist hier eben nur als die 
Differenz desWerthes beider Geldsorten 
zu betrachten. Steht ein Papier z. B. 
6 Procent schlechter als Silber, d. h. sind 
100 Thaler Papiergeld gleich 94 Thaler 
Silbergeld, so wird umgekehrt einer Zah 
lung, die auf 100 Thaler Papiergeld be 
rechnet ist, mit 94 Thalern Silbergeld 
genügt werden, und der Zahlende kann 
daher 6 Procent abziehen, er wird von 
500 Thalern z. B. 30 in Abzug bringen. 
Man nennt dies: „Rabatt vom Hundert.” 
Ist aber die bessere Sorte Geld die un 
gewöhnlichere, so wird in der Regel ihr 
Werth in Procenten der schlechteren ge 
geben sein, so dass man z. B. sagt: die 
entere stände 12 Procent besser, als die 
letztere, wenn 100 Thaler Silber den 
Werth von 112 Thalern in Papiergeld 
haben. Es sind dann nicht von 100, 
sondern von 112 Thalern immer 12 ab 
zuziehen. Z. B. auf 800 Thaler ergibt 
sich gemäss des Ansatzes; 
112 geben 12, 
12-800 _ 6-100 
112 ~ 7 
was geben 800? 
600 
7 
— 85^ Thaler. 
Diese letztere Art Rabatt heisst: „Ra 
batt auf Hundert“. Die Berechnung des 
selben ist unbequemer, als die des Ra 
batts vom Hundert, und daher der letztere 
beliebter. Handelt es sich blos um Cours 
differenzen wie hier, so kann leicht der 
Rabatt auf’s Hundert in Rabatt vom 
Hundert verwandelt werden, indem man 
eben berechnet, welcher Abzug auf je 
100 Thaler fällt. Z. B. in unserm Bei 
spiel, wo 112 Thaler 12 Thaler geben, 
werden 1Q0 Thaler 
100.12 25.3 75 
112 “7 “ 7 ’ 
also lOf Thaler geben; es wird also 
lOf Procent vom Hundert zu gewähren 
sein. — Es ist hiei’aus auch leicht er 
sichtlich, dass bei einem gleichen Pro 
cents atze, der dem Namen nach statt 
findet, der Käufer beim Rabatt vom 
Hundert sich besser steht, als beim Ra 
batt auf Hundert, z. B. wenn bei 800 
Thalern Zahlung 12 Procent Rabatt vom 
Hundert gewährt werden, sind 96 Thaler 
abzuzichen, während beim Rabatt auf 
Hundert der Erlass nur 85y Thaler be 
trug. — Dieser Art Rabatt gehört unter 
Andern der sogenannte Messrahatt an, 
der z. B. auf der Leipziger Messe ge 
geben wurde, wenn in'Conventionsgeld, 
statt in der gewöhnlichen Münze (so 
genannter Mcsszahlung), gezahlt wurde. 
Eine ganz andere Art des Rabattes 
ist, wenn eine später zu leistende Zah 
lung gleich geleistet wird. Hier ist die 
Zinsvergütigung für die Zeit, in welcher 
eigentlich die Summe noch in den Hän 
den des Zahlenden zu verbleiben hat, 
die Ursache des Rabattes. Im Geschäfts 
leben wird auch dieser Rabatt vom Hun 
dert gerechnet. Z. B. eine Schuld von 
840 Thalern wird in 3 Monaten fällig. 
Beide Parteien einigen sich, dass die 
Zahlung gleich erfolge. Was ist zu zah 
len, wenn 5 Procent in Abzug kommen? 
Der Ansatz ist: 100 Thaler geben in 
12 Monaten 5, wieviel geben 840 in 
3 Monaten. In einem Monat sind T 5 ^ Tha- 
5.3 
ler, in 3 Monaten für Hundert, also: 
840.5.3 
12.100 
210.5 
für 840 zu leisten. Dies gibt 
21 
1A „— = also 10£ Thaler Rabatt. 
1UU ¿ 
1
	        
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