Full text: Leibrenten und Lebens-Versicherungen

VI. Tilgung eines Darlehens durch Lebensvers. 183 
0.749409 X 20.7147 = 15-52378 
500 
Aechstrr Abschnitt. 
Tilgung eines Darlehns durch Lebensversicherung. 
Vorbemerkung des Uebcrsetzers. Jemand leiht ein Ka 
pital an mit dem Versprechen, es nach verabredetem Zinsfüße zu 
verzinsen und mit dem ablausenden Jahre seines Todes zurückzahlen 
zu laßen. Die letztere, den Erben auferlegte Verpflichtung läßt sich 
dadurch tilgen, daß er eine Lebensversicherung im Betrage des Kapitals 
und der letztjährigen Zinsen nimmt und die Police dem Darleiher 
cedirt. Oder er kann diesem die jährlichen Zinsen und die Prämie 
jener Lebensversicherung in Form einer Leibrente aus sein eigenes 
Leben zahlen. 
§. 145. 
Man sucht den Betrag der Leibrente auf ein einzelnes Leben, 
welche für eine gewisse Darlehnssumme denr Darleiher einen 
bestimmten Zins und die Prämie zur Sicherstellung seines Kapitals 
durch Lebensversicherung abwirft. 
Es sei « die Summe, 
i der jährliche Zins von 1 »P, 
p die jährliche Prämie für die Lebensversicherung von 
i 4, 
a der jährliche Betrag der Leibrente. 
Nehmen wir an, die vorgestreckte Summe sei 1 ^ und die 
gesuchte Leibrente (welche Schuld und Zinsen in Jahresraten abtragen 
soll) zahlbar am Ende des Jahres, so muß der Zins für das letzte 
Jahr noch außer dem Kapitale, im Ganzen also (i-s-r), aus das
	        
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