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von Beobachtungen die Ausmittelung eines noch wahrscheinlicheren
Werts ermöglicht.
Es sei nun ferner die Konstante a der Gleichung
y = ax
durch Messung zu bestimmen. Dann bestehen zunächst auch hier (wenn
f wieder die Fehler der gemessenen y bedeuten) die Gleichungen:
ki — ax x — y x
f* = ax 2 — y 2
f 3 = ax 3 — y 3 u. s. f.,
aber wir dürfen jetzt nicht einfach
^ 1' — 0
setzen, da die Beobachtungen nicht gleichwertig sind. Wir werden
ihnen also zuerst gleiches Gewicht geben müssen, indem wir nach dem
Obigen schreiben:
Xi f x = Xi (ax x — y x )
x 2 f 2 = x 2 (ax 2 — y 2 )
x 3 k 3 = x 3 (ax 3 — y 3 ) u. s. f.
Wenn wir nunmehr auf diese gleichwertigen (oder, wie man sich
auch ausdrücken könnte, auf die Abscisse 1 reduzierten) Beobachtungen
den obigen Grundsatz anwenden, dann ergiebt sich:
- x f = 0, oder:
Xi (ax, — y x ) -h x 2 (ax 2 — y 2 ) + x 3 (ax 3 — y 3 ) = 0.
Diese Gleichung fällt aber zusammen mit der Bedingung:
ä [(ax, — y t )* + (ax 2 — y g ) 2 + (ax 8 — y 8 ) 2 -f | s
da —
d. h. mit der Bedingung für das Stattfinden des Minimums der
Summe f;* + f'l + + . . . Also ist auch in diesem Falle —
wenn man die Richtigkeit unseres Axioms anerkennt — die Methode
der kleinsten Quadratsumme gerechtfertigt.
Enthält eine Gleichung zwei unbestimmte Konstante, z. B.
y = ax + b,
dann folgt aus dem Bisherigen, daß die Beobachtungswerte von y
für die Bestimmung von b gleichwertig sind, für die Bestiunnung von
a aber erst durch Multiplikation mit den Abscissen (den Gewichtszahlen)