§ 2. Deutung der Involutionsbeziehung.
75
verein zugeordnet ist, so müssen sich, bei dieser Berührungstransfor-
mation die oo 1 Linienelemente der (rr^)-Ebene, die durch den Punkt
x i — a , Vi — &
gehen, in der (xy)-Ebene als oo 1 Linienelemente eines Vereines ab
bilden. Es müssen also die Gleichungen
(21) X(x, y, p) = a, Y(x, y, p) = b,
welche Werte auch die Constanten a, b haben mögen, stets einen
Verein von oo 1 Linienelementen (cc, y, p) darstellen. Dass dies nur für
[XT] = 0 der Pall ist, beweisen wir so: Infolge von (21) bestehen
zwischen dx, dy, dp für diese oo 1 Linienelemente (x, y, p) die beiden
Relationen
| X x dx -j- X y dy -f- X p dp = 0,
1 Y x dx + Y y dy -f Y p dp = 0.
Sie sollen, verlangen wir, zusammen mit (21) die Gleichung
dy —pdx = 0
nach sich ziehen. Oder also, da die Constanten a, b in (21) beliebig
sind, es soll die letzte Gleichung infolge von (22) allein identisch
bestehen, d. h. es soll
V, x p
Y x Yy Y p
— P 1 ^
= 0
oder also
[IF] = 0
sein. Hiermit ist der Beweis erbracht und gleichzeitig folgende wichtige
Deutung der Involutionsbeziehung gefunden:
Satz 6: Zwei von einander unabhängige Functionen X, Y von Erste
x, y, p liegen dann und nur dann in Involution, wenn die beiden iwoiutfou.'
Gleichungen
X(x, y, p) — a, Y(x, y, p) = b,
welche Werte auch die Constanten a, b haben mögen, stets oo 1 Linien
elemente (x, y, p) bestimmen, die einen Elementverein bilden.
Wir wollen dies Ergebnis in neuer Weise formulieren und gleich
zeitig einen neuen Beweis liefern.
Liegen zwei gewöhnliche Differentialgleichungen erster Ordnung
in x, y vor:
u 0, V, V') = 0, v (x., y, y') = 0,
so besitzt jede oo 1 Integralgebilde. Dabei ist es natürlich die Regel,