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und durch wiederholte Differentiation dieser Gleichung erhält man
die höheren Differentiale von z.
XII. Integralrechnung.
1. Das unbestimmte Integral.
Aufgabe der Integralrechnung ist, jene Funktion f (x) zu er
mitteln. deren Differentialquotient f' (x) gegeben ist.
Das Differential der gesuchten Funktion ist d f (x) = f' (x) dx
und jene Rechnungsoperation, welche hieraus die Funktion f (x)
herstellt, heißt die Integration des vorliegenden Differentials;
sie ist die der Differentiation umgekehrte oder inverse Operation.
Das Resultat dieser Operation, also die ermittelte Funktion f(x), wird
das Integral des gegebenen Differentials genannt.
Die Relation, welche zwischen der gesuchten Funktion f (x)
und ihrem Differential f (x) d x besteht, wird durch die Gleichung
ausgedrückt, d. h. »f(x) ist das Integral von f'(x) dx«.
Es ist dies nur eine andere Form für die auch durch die
Gleichung df(x) = f(x)dx ausgedrückte Beziehung.
Aus der Differentialrechnung ist bekannt, daß die Funktion
f(x) nicht nur durch Differentiation von f(x), sondern auch durch
Differentiation von f(x) -(- C erhalten wird, wenn C eine Konstante ist.
Man muß daher im allgemeinen statt Gleichung 162) die
folgende schreiben;
. Jf(x)dx = f(x) + C,
163)
d. h. das Integral eines gegebenen Differentials f (x) dx ist stets
noch um eine Konstante C zu vermehren, deren Wert im allge
meinen unbestimmt ist, in einem speziellen Falle jedoch aus den
Bedingungen der Aufgabe ermittelt werden kann.
C heißt die Integrationskonstante; bleibt ihr Wert un
bestimmt, so heißt das Integral ein unbestimmtes Integral.
2. Grundformeln der Integralrechnung.
Durch Umkehrung der in der Differentialrechnung abge
leiteten Formeln gewinnt man Formeln für die Durchführung von
Integrationen, z. B.