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Für den Fall 0 = 0, also für irgend zwei gleiche Wurzeln der
x n + 1 = 0,
nx n ~ 1 = 0
sein, was unmöglich ist. Deshalb sind alle Wurzeln verschieden.
Theorem. Sind n und m relative Primzahlen, so haben die
Gleichungen x n — 1=0 und x m — 1=0 keine gemeinschaftliche
Wurzel ausser 1.
Angenommen u sei eine zweite gemeinschaftliche Wurzel, und
a und b zwei Grössen, welche die Gleichung
an — bm = 1
erfüllen, dann wäre a n — 1, a m = 1, folglich auch a an = 1 und
halten wir
a an-bm _ l = •
mithin ist doch« nur gleich 1. Wir gelangen zu demselben Resultate,
wenn wir den grössten gemeinschaftlichen Divisor der beiden Binome
aufsuchen; er ist x — 1.
Theorem. Ist n eine Primzahl, so sind die complexen Wur
zeln von
x n — 1 = 0
übereinstimmend mit den n — 1 ersten Potenzen irgend einer der
complexen Wurzeln a.
Es ist oben bewiesen worden, dass wenn a eine complexe
ganze Zahl ist. Denn es ist a n = 1, folglich auch (u n ) m = 1 oder
(a m ) n — 1=0, woraus in Vergleich mit der gegebenen hervorgeht
x = a m .
Gleicherweise, wenn a eine complexe Wurzel von der Gleichung
x n -f- 1 = 0
ist, dann ist auch a m eine Wurzel, vorausgesetzt m ungerade.
Denn a n = — 1, (a n ) m = — 1 oder (a m ) n —}— 1 = 0.
Nach § 19 erhält man die Gleichung der quadrirten Differenzen
der Gleichung x n -)- 1 = 0, indem man x eliminirt, aus der Haupt
gleichung und der Gleichung XI