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§ 15. Mainardische (Codazzische) Gleichungen.
Es ist also für diese Flächen
(9)
1,1 _ .
-5- + T) —h — konst,
iti H-2
Wir führen als Pararaeterkurven die Krümmungs
linien ein; es ist dann nach (7)
oder integriert
(10)
dB
h dE
dB"
h dG
dv
~2 dv ’
du
2 du
B
h lJ
B"
h V
E~
2 'E }
G ~
2 + a-
wo U eine Funktion von u allein, V eine solche von v
allein bedeutet. Durch Addieren folgt nach (6)
oder, wenn X einen Proportionalitätsfaktor bedeutet,
(11) E = XÜ, G = — XV.
Das Linienelement der Fläche lautet also
ds 2 = X(JJ du 2 — Vdv 2 ).
Führt man fl/Udu und / y— Vdv als neue Parameter
ein, die der Einfachheit halber wieder mit u und v bezeichnet
seien, so erhält das Linienelement die Form
ds 2 = X (du 2 + dv 2 ),
wo X natürlich eine andere Funktion bedeutet, als in (11).
Hieraus folgt nach § 7, Satz 2
Satz 2. Auf den Flächen konstanter mittlerer
Krümmung sind die Krüramungslinien isometrisch.
Durch diese Wahl der Parameter ist also E= G = X,
also nach (11) U—l, V= — 1. Mit Benutzung von (10)
lassen sich jetzt alle sechs Fundamentalgrößen folgender
maßen durch X ausdrücken.
E=X, F= 0, G = X,
D = y +1, D' = 0, = 1.
(12)