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§ 82. Deformation der Regelflächen.
und zwar ist H wegen § 31, (7) für eine nicht abwickelbare
Fläche von Null verschieden. Man erhält nun x[, y[, z[
aus drei linearen Gleichungen, nämlich den zwei ersten von
(4) und aus (5).
Es folgt so
JB H
x[ — l cos $ + V + -j {mn' — nm'),
JB H
(7) 2/i = m cos $-f- — Zw'),
7? TT
z[ — n cos $ + -n' + -j (Im' — mV)
TL TL
und hieraus durch Quadraturen x v y 1} z v Da nunmehr die
sechs Funktionen l, m, n, x x , y t , z x von v bestimmt sind, so
geben die Gleichungen § 31, (1) die Flächengleichungen.
H ist nach (6) mit doppelten Vorzeichen behaftet, man er
hält daher bei gegebenem Leitkegel zwei verschiedene
Flächen. Wir haben so den
Satz 2. Jede Regelfläche kann so verbogen
werden, daß ihr Leitkegel eine willkürliche Gestalt
erhält, und zwar auf zwei verschiedene Arten.
Wir behandeln noch die Frage:
Läßt sich eine Regelfläche so deformieren, daß
eine Kurve auf ihr eine Gerade wird?
Nimmt man an, die Direktrix sei die Kurve und es
sei möglich, die Fläche so zu verbiegen, daß die Direktrix
zur Z-Achse wird, so hat man, da ja v den Bogen der
Direktrix bedeutet, für die verbogene Direktrix die Glei
chungen
(8) x x = 0, 2/i = 0, z x =v.
Da ferner {)■ der Winkel ist, den die Erzeugende im
Punkte v mit der Direktrix macht, so setzen wir
(9) l = sin $ cos ip, m = sin # sin xp, n = cos $.
Die Gleichungen (8), (9) und § 31, (1) definieren eine
Regelfläche mit der z^-Achse als Direktrix. Damit diese
Fläche auf die gegebene abwickelbar sei, bestimmen wir in (9)
xp als Funktion von v so, daß die beiden Regelflächen das
selbe Linienelement haben. Die sechs Funktionen in (8)
und (9) müssen daher den Gleichungen § 31, (2) und (3) ge