178 II. Abschnitt. Spezielle Flächen. Strahlensysteme.
Lichtstrahlen, die von einem leuchtenden Punkt ausgehen,
ein Normalensystem. Erleiden nun diese Strahlen an einer
Fläche (Linsenfläche) nach dem Snellins sehen Brechungs
gesetz eine Brechung, so bilden die gebrochenen Strahlen
ein Strahlensystem, das wiederum ein Normalensystem ist.
Es gilt nämlich der
Satz 2 (von Malus-Dupin). Erleidet ein von
Lichtstrahlen gebildetes Normalensystem eine be
liebige Anzahl von Reflexionen oder Brechungen,
so bleibt es stets ein Normalensystem.
Um diesen für die Optik wichtigen Satz zu beweisen,
zeigen wir zunächst, daß ein Normalensystem nach einer
Brechung an einer Fläche — der Leitfläche — wiederum
ein Normalensystem ist. Dabei setzen wir natürlich voraus,
daß die Leitfläche keine der Orthogonalflächen des Strahlen
systems ist. Das Normalensystem (1), für das D' = Di gilt,
erleide also an der Leitfläche eine Brechung und gehe über
in das Strahlensystem
(6) = x + t x , rj x = y + ¿i Y t , £i = e +Z ± .
Ist nun e der Winkel, den der Strahl (X, Y, Z) des
Systems (1) mit der Flächen norm alen {a, h, c) im Punkt P
der Leitfläche bildet und ebenso der Winkel, den der
gebrochene Strahl (X lt Y lf Z x ) mit der Flächennormalen
bildet, so muß nach dem Snelliusschen Brechungsgesetz
sin e — n sin
sein, wo n der Brechimgsindex ist; außerdem müssen die
Z x ) und (a, h, c) in einer Ebene
liegen. Daraus folgt leicht, daß
(7) aw = X-{-nX i , bw=Y-\-nY x , cw = Z-\-nZ 1
ist, wo w ein Proportionalitätsfaktor ist. Aus der ersten
Gleichung erhält man durch Differenzieren
ex ex,
öu cu
und addiert