strenge seyn, wenn dieses Verhältniß von der Art
ist, daß der Bogen ge geometrisch construirt wer
den könnte; denn alsdann ist die Aufgabe darauf
zurückgebracht auf den Bogen GE und ge Theile zu
nehmen, welche zu einander dasselbe Verhältniß ha.
ben, welches man durch die einfache Operation der
Halbirung der Winkel verrichten kann.
§. 102. Anmerkung.
Wir wollen uns in kein Detail in Betreff der
zerlegbaren Flächen im Allgemeinen einlassen. Die
zu ihrer Zerlegung anzubringende strenge Methode
kann hier leicht gezeigt werden, und was die Annä.
hcrungsmethoden betrifft, fo sind sie an und für sich
zu lang und von einem zu geringen Gebrauch, als
Laß wir dabey verweilen sollten. Wir wollen uns
begnügen anzumerken, daß man statt der Zerlegung
einer Fläche die eines in dieser Fläche eingeschriebe
nen Polyedrums suchen muß, welches nach demsel
ben Gesetze gebildet ist.
Man bestimme also Fig. 65. die Winkel MB
M x , MjRjMj, M 2 R 2 M 3 rc. und die Längen der
Linien MR, M 2 R 2 und RRi, RjR* rc. und mit
Hülfe dieser gegebenen würde man in einer Ebne die
Dreyecke MRMj, rc. in derselben gegen
seitigen Lage construiren, in welcher sie auf der Flä
che des vorgelegten Körpers liegen.
Geht man nun von den Polygonen zu den Cur
ven über, das heißt vom Polyedrum zur vorgeleg
ten Fläche, so wird jede auf dieser Fläche gezogene