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Aufgabe.
§. 39» Auf einem Boden, der nicht
sehr abhängig, und auf dem keine be
trächtliche Ungleichheiten vorkom
men, eine gerade Linie mit Maaßstä
ben auszu messen.
Ausl. I) Gesetzt (Fig. XV.) sey der
Horizontalabstand der beyden Objecte 17 und Y
zu messen, und von 17 nach Y sey der Boden
nicht sehr abhängig. Ich nehme an, daß zwi
schen II und Y bereits Stäbe in die Verticalr
ebene 17Y abgesteckt worden sind.
Um nun den erwähnten Horizontalabstand
sehr genau zu bestimmen, so bediene man
sich dazu der (§. 34. VI.) angegebenen Maaß
stäbe mit Stiften, nebst der daselbst beschrie
benen Schemmel, auf folgende Art.
II) Gleich zunächst des Anfangspunktes 17
sehe man einen dergleichen Schemmel (§. 34
VI und Fig. XII.) hin. Ferner bey B und C,
einen zweiten und dritten, ohngesähr nach dem
Augenmaaße in die gerade Richtung 17Y, und
etwa in der Weite der Maaßstäbe von einander.
Zn der Messung selbst werden nun wenig
stens drey Personen, die A, B, C heißen mö
gen, erfordert; A und B beschäftigen sich mit
Legung der Maaßstäbe; C aber führet eine Seh
waage (§. 34. VIII u. Fig. XIII) mit sich.
III)