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Drittes Kapitel.
Von Verzeichnung der Netze zu den
Landcharten/ wobey nicht gerade ein
besonderer Standpunkt des Auges vor
ausgesetzt wird/ die aber doch sonst
gewisse Bedingungen erfüllen.
§. 22.
^Dir haben im Vorhergehenden (§. 5. rc.) schon
einen allgemeinen Begriff von solchen Entwerfungs-
arten der Erdfläche gegeben, welche zwar nicht per,
spectivifch sind, aber doch sonst gewissen Absichten
ein Genüge leisten.
Hieher gehört ohnstreitig erstlich diejenige
Entwerfungsart, auf welcher die Meri
diane und Parallelkreise sämuztlich durch
gerade auf einünder senkrecht stehende
und gleich weit von einander entfernte
Linien abgebildet werden. Da mehrere
Charten nach dieser Methode gezeichnet worden
sind, auch noch gegenwärtig auf denen Schiffer