tragen, von M rechts und links abgesetzt, z. E.
hier 3 derselben von M nach A, und 3 nach B,
so stellen die Theile auf AB, die 6 Grade der
Länge vor, zwischen denen das Land fällt, und man
darf also durch die Theilpunkte auf AB - nur Pa
rallellinien mit MN ziehen, so hat man die übrigen
Meridiane der Charte, welche mit den gezogenen
Parallelen (2) das verlangte Netz bilden, in
welches das Land einzutragen ist.
4. Von einzeln zu einzeln Graden der Länge
und Breite, werden alsdann, wie die Figur aus
weiset, Zahlen geschrieben, und man kann, wenn
ks nöthig ist, die Grade der Länge und Breite an
dem Rande der Charte noch weiter abtheilen.
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§. 24.
1. Das Eintragen eines Orts, dessen |
geographische Länge und Breite gegeben ist, hat
auf einem Netze dieser Art, nicht die geringste
Schwürigkeit. Soll z. B. ein Ort, dessen Länge
t= 31°. 30' und Breite — 42°. 55' verzeichnet
werden, so wird erstlich auf AB oder CD, des
Orts Länge von A nach N abgezählt, wo denn die
Minuten von einem irgendwo in 60 Theile abge
theilten Grade des Netzes abgenommen, und von
dem 31ten Grad der Länge bis N getragen werden.
Dann
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hd tik!
nun Hi
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Wt ja
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