Full text: Vollständige und gründliche Anweisung zur Verzeichnung der Land-, See- und Himmelscharten und der Netze zu Coniglobien und Kugeln (Vierter Theil)

tragen, von M rechts und links abgesetzt, z. E. 
hier 3 derselben von M nach A, und 3 nach B, 
so stellen die Theile auf AB, die 6 Grade der 
Länge vor, zwischen denen das Land fällt, und man 
darf also durch die Theilpunkte auf AB - nur Pa 
rallellinien mit MN ziehen, so hat man die übrigen 
Meridiane der Charte, welche mit den gezogenen 
Parallelen (2) das verlangte Netz bilden, in 
welches das Land einzutragen ist. 
4. Von einzeln zu einzeln Graden der Länge 
und Breite, werden alsdann, wie die Figur aus 
weiset, Zahlen geschrieben, und man kann, wenn 
ks nöthig ist, die Grade der Länge und Breite an 
dem Rande der Charte noch weiter abtheilen. 
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§. 24. 
1. Das Eintragen eines Orts, dessen | 
geographische Länge und Breite gegeben ist, hat 
auf einem Netze dieser Art, nicht die geringste 
Schwürigkeit. Soll z. B. ein Ort, dessen Länge 
t= 31°. 30' und Breite — 42°. 55' verzeichnet 
werden, so wird erstlich auf AB oder CD, des 
Orts Länge von A nach N abgezählt, wo denn die 
Minuten von einem irgendwo in 60 Theile abge 
theilten Grade des Netzes abgenommen, und von 
dem 31ten Grad der Länge bis N getragen werden. 
Dann 
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