Full text: Vollständige und gründliche Anweisung zur Verzeichnung der Land-, See- und Himmelscharten und der Netze zu Coniglobien und Kugeln (Vierter Theil)

Von 
Zeichnung und Entwerfung der 
Landcharten. 
Erstes Kapitel. 
Vorlaufige B e g ri ffe. 
§. i. 
Erklärung. 
(§ine Landcharte ist eine Zeichnung oder Abbil 
dung von einem Stücke der Erdfläche, und den 
darauf befindlichen Ländern/ samt deren natürli 
chen und politischen Gränzen, Abtheilungen, Flüs 
sen, Städten, Dörfern und andern merkwürdigen 
Gegenständen. 
Man unterscheidet geometrische Charten 
und geographische. Erstere erstrecken sich nur 
über ein kleines Stück der Erdfläche, in so ferne 
man es ohne merklichen Fehler für eine ebene 
Fläche annehmen, und mit den darauf befindlichen 
Mayers Geom. -rTH. A
	        
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