Von
Zeichnung und Entwerfung der
Landcharten.
Erstes Kapitel.
Vorlaufige B e g ri ffe.
§. i.
Erklärung.
(§ine Landcharte ist eine Zeichnung oder Abbil
dung von einem Stücke der Erdfläche, und den
darauf befindlichen Ländern/ samt deren natürli
chen und politischen Gränzen, Abtheilungen, Flüs
sen, Städten, Dörfern und andern merkwürdigen
Gegenständen.
Man unterscheidet geometrische Charten
und geographische. Erstere erstrecken sich nur
über ein kleines Stück der Erdfläche, in so ferne
man es ohne merklichen Fehler für eine ebene
Fläche annehmen, und mit den darauf befindlichen
Mayers Geom. -rTH. A