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Ich werde dir Vorschriften dazu nach einer Art,
die mir die einfachste scheint, aufsuchen.
§. 60.
t Was man unter dem perspektivischen Ent
würfe eines Stücks der Erdfläche verstehe, ist schon
(§. 5. VIII.) im Allgemeinen erklärt worden. Um
aber nun Hiebey von den ersten perspettivischen
Grundsätzen auszugehen, so sey überhaupt AB
(FJg. XLIL) ein Gegenstand, und O das Auge
in einer gewissen Entfernung von AB. Man
gedenke sich von jedem dem Auge zugekehrten Punkte
dieses Gegenstandes, eine gerade Linie, oder
einen Lichtstrahl, eine Gesichtslinie, nach
dem Auge O gezogen, so bilden alle diese Linien
eine Strahlenpyramide BOA- deren Spitze
der Punkt O selbst seyn würde.
II. Nun ist es in Ansehung des Eindrucks,
oder der Empfindung, die ein Lichtstrahl, z. E.
BO- in dem Auge bewirkt, völlig einerley, ob
dieser Lichtstrahl von dem Punkte B des Gegenstan
des AB herkömmt, oder von einem Punkte, z. E»
b, der in der geraden Linie BO irgendwo liegt.
Stellt man sich daher die ganze Strahlenpyramide
BOA mit einer ebenen Fläche AM durchschnitten
vor, so wird sich auf MX eine Durchschnittsfigur
ab