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Fünftes Kapitel.
Vorschriften zur Zeichnung der stereogra
phischen Projectionen, nach den verschie
denen Standpunkten des Auges auf der
Oberflache der Erde; Polarprojec-
tion, Aequatorialprojection, Ho-
rizontalprojection/ entweder von
einzelnen Stücken der Erdflache/ oder von
der völligen Halbkugel.
§. 76.
Aufgabel.
8ür eine Halbkugel der Erde eine
stereographische Polarprojection zu
zeichnen.
Aufl. 1. Wenn man (FJg. LIV.) annimmt,
daß das Auge 0 sich in einem der beyden Erdpole
befände, W also der gegenüberstehende Erdpol, mit«
hin die Tafel RHrT die Ebene des Aequators
wäre, so wurden die Punkte Q und P, mit O und