Full text: Gründliche und vollständige Anleitung zur praktischen Stereometrie (Fünfter Teil)

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4. In diesem Falle würde demnach nach (i) 
(e -j- g 
bloß — s, und folglich die innere Seiten 
fläche eines Klostergewölbes bloß in die Dicke 
desselben zu multiplicircn seyn, um den mas 
siven Theil zu erhalten. 
5. Giebt man aber nach der Vorschrift 
verschiedener Baumeister, unter andern Hrn. 
Meerweins (in oben §. 134. a. Schrift 
§. 4 u. ff.) der äußern Gewölbfläche eine Ver 
stärkung, wodurch die.untere Gewölbdick? größer 
als die obere ausfällt, so wird man entweder 
nach (§. 49.) oder nach der Vorschrift (1) 
rechnen müssen, und vielleicht am besten thun, 
zwischen beyden Resultaten ein arithmetisches 
Mittel zu nehmen» 
§. J 55‘ 
Anmerkung. 
I. Die bisherigen Vorschriften mögen hm- 
reichend seyn, die gewöhnlichen bey Kloster 
gewölben vorkommenden Fälle in der Kürze zu 
übersehen. Ich will also, was sonst in einzeln 
Fällen noch zu erörtern seyn mögte, um nicht 
zu weitläuftig zu seyn, dem eigenen Nachden 
ken eines jeden überlassen, und daher sogleich 
zu den Kreuzgewölben übergehen. 
II. Um sich die Vorstellung von der Ent- 
pehungsart eines solchen Kreuzgewölbes, und 
D 0 3 zu-
	        
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