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wenn KH = k; KC
SBtnfel kAK=7/ ist.
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Nun ist aber—B kn-
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Fläche des Ausschnitts ACH — der Fläche des
Dreyecks KGII — der Fläche des Segments
AKH. Hieraus ergiebt sich also ohne weitere
Erläuterung der Beweis der Vorschrift (io).
. §• 157.
Zusatz I.
Verlangt man den innern Raum des
Kreuzgewölbes über dem Dreyeck AkB —
2« AkK(Fig-77.) so würde man die im vorigen
(9. io) gefundenen Ausdrücke nur dupliren
* d. h. in (9) statt der Fläche des Quadranten
AKH nur die Fläche des Halbkreises oder der
halben Ellipse AHR, und statt des Dreyecks
AKk nur das Dreyeck AkB setzen dürfen, wo
denn im Falle AHB eine halbe Ellipse ist,
AHB=t>7z* AK ♦ KH ist aus (§.40.6.)
§• r58.
Zusatz II.
Ist (Fig.77) die Gruudfläche BAOL rc. eines
Kreuzgewölbes aus lauter gleich großen Dceyek-
ken wie AkB—AkO--OkLrc. zusammengesetzt,
also