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Baumaterialien, Arbeitslohn u. s.w. zu taxiren
sind, gehört nicht hieher, und muß solches
noch mit Zuziehung andererUmstände beurtheilt
werden, worüber man in Meerweins u.a.
Schriften das Weitere nachsehen kann. Immer
wird aber dabey eine richtige Berechnungsweise
des geometrischen Inhalts der Gewölbe zur
Grundlage dienen, daher ich mich bemüht habe,
solche bey einigen der vorzüglichsten und be
kanntesten Gewölbearten mit demjenigen Detail
zu entwickeln, daß Baumeister sehr leicht nach
einigem Nachdenken auch für andere Fälle die
Auflösung finden werden.
So giebt es denn auch Gewölbe, welche
beschnittene Gewölbe genannt werden,
weil ein Theil Ihrer Dicke, durch Eingreifen in
ein anderes Gemäuer, von ihnen gleichsam ab
geschnitten wird, welcher Theil denn besonders
berechnet, und bey der Taxation in Erwägung
gezogen werden muß, wie wenn z. B. (Fig. 79)
bey einem Tonnengewölbe, der Theil ade,
oder ed f, in eine neben dem Gewölbe herlau
fende Mckuer abmn, degh eingrijfe, und man
nur den massiven Theil bcfd verlangte. In
diesem Falle würde man denn begreiflich nur
von dem ganz massiven Theile des Gewöl
bes zwey Prismata abziehen dürfen, welche die
Abschnitte abc, edf ju ihren Grundflächen,
und die Länge des Tonnengewölbes zu ihrer
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