Zusatz I.
Man setze in die Formel (§. 167. iß.) welche
ich künftig bey der Berechnung der Fässer, als
eine der Wahrheit sehr nahe kommende, zum
Grunde legen werde, b— a statt c, so ver
wandelt sie sich in
8 b«+-4»b + 3^ Äk
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wo, wenn Z den Inhalt des ganzen Fasses
bedeuten soll, statt k nur die ganze Lange
des Fasses gesetzt werden muß, vorausgesetzt,
daß beyde Böden des Fasses genau einander
gleich sind, welches in der Ausübung gewöhn
lich angenommen wird.
§♦
Zusatz. II.
Statt des Ausdrucks im vorhergehenden §
kann auch folgender gesetzt werden
Z=(6b 2 + a £ + 8 (~-) 2 )
Setzt man nun b 2 k?r (d. h. den körperlichen
Inhalt eines Cylinders, welcher zu seinem Durch
messer die Spundtiefe des Fasses, also zu
seinem Halbmesser die halbe Spundtiefe = b
und zu seiner Länge oder Höhe die Länge des
Fasses