Von unbedingten Zahlungen etc. 87
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. m . m — 1 r 0> — n ) r
+ -r~-J T
i . 3
f
+ • • -f* m J n ~b
/ ) = v hm — P ( m f
(b - nV
+
m . m
JLSZlf? -j —- 4- . . + m r
I .2 J r“ J ,n
+ / ■——wo n bis zu b wächst.
Ex. Wenn clie Rente mit b anfangt, auch bis
O abnehmen soll, und m ~ I ist, so erhält man nach
der ersten der zuletzt angeführten zwey Formeln
f = P(b+I-rf _-L_=pCb4-
J n J r b t i
/ ^)= P( b
Die Zwei*
te giefst unmittelbar J' -—^ zrr
p Cb - i übereinstimmend mit dem schon
J r b
im 38 angegebenen Werthe.
§. 44. a.
Wenn eine Rente, so wie sie im vorigen §. am
gegeben ist, nicht am Ende jedes Jahrs, sondern in
augenblicklichen Terminen während desselben be
zahlt werden sollte, so verhielte sich ihr baarer Werth,
da, die Zwischenzinsen abgerechnet, jedes Jahr di®