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Zweiter Abschnitt.
daher auch die Sterblichkeit mehr oder weniger zu
grofs angegeben.
Anm. In Dännemark, die HerzogtMimer ungerechnet, belief
die Volkszahl im Jahre 1769 sich auf 786040, im Jahre 1801 aber
auf 924347. Könute man annehmen, dafs die Volks Vermehrung
beständig gleich gewesen, so gäbe dies den Exponenten der jähr
lichen Zunahme ~ 1,006078. Wenn man diese Zahl m nennt,
so inüfstb man die aus der Todtenliste sich ergebende Zahl für je
des Altersjahr n mit m n multipliciren, um dieselbe gegen die
Zahl vomAiter o in ein richtigesVerhältnifs zu setzen, Für dasLe-
bensjahv 80 ist m 11 ZT 1,4996, beinahe ~ 1,5, woraus sich er-
giebt, wie beträchtlich hiedurch die Zahlen der Todtenlisten ver
ändert werden können.
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Aus den Volks- Zählungs- Listen last sich frei
lich unmittelbsr keine Sterbensordnung machen; die
Zählungslisten stellen das Bestehende, die Todtenli
sten aber den Wechsel dar. Indefsen kann man doch
die Zählungs listen zur Prüfung der Mortalitatstabel-
len anwenden. Dabky kömmt aber Folgendes in
Betracht. Die Personen, welche bey der Zählung
unter dem Alter von n Jahren angeführt werden,
sind theils so eben n Jahre alt geworden etc., theils
beinahe n -j- I Jahre alt, also im Ganzen genom
men vom Alter n ^ Jahren. Vou denen, welche
so eben n Jahre alt geworden sind, ist noch Keiner
verstorben, dagegen ist von denen, die gleich n -j- I
Jahr alt werden, das jährliche Decrement schon ab-
gegarigen; im Ganzen ist daher von diesem Alter
das halbe Decrement verstorben. Soll also die Mor-