‘Vorrede.
VII
eben daher hat er auch die hohem Verbindu ngs-
renten nur kurz berührt und die Rech
nungen nach der Hypothese des gleichmäs-
sigen Absterbens gänzlich übergangen. Ich
habe mehr nach theoretischer Vollständig
keit gestrebt, eben daher die der Rechnung
zum Grunde liegenden Vorstellungen erör
tert, die Rechnungsaufgaben unter jeder
wahrscheinlichen Modification betrachtet,
zugleich die, hohem Verbindungsrenten,
Ueberlebensrenten und Anwartschaften all
gemein abgehandelt, auch dabey die Rech
nung nach der gedachten Hypothese vor
getragen, wozu ich die Gründe im zweiten
Abschnitt §. 48, Anm. I. noch näher an
gegeben habe. Aufser diesen Gründen
führe ich hier noch an, dafs alle Berech
nungen von Lebens- und Verbindungsdau
ern, Lebens- und Verbindungsrenten etc.,
wenn für jedes einzelne Jahr der vollstän
dige Werth bestimmt werden soll, auf den
nämlichen Sätzen beruhen, die den Berech
nungen nach der Hypothese vorn gleich-
mäfsigen Absterben zum Grunde liegen,
indem hiebey der Abgang innerhalb eines
jeden einzelnen Jahrs als gleichmäßig an-