Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

Von Renten etc, auf ein einz. Leben 103 
wiewohl man mit Zuverläfsigkeit voraufsetzen kann, dafs im 
Ganzen genommen ihre Gesundheit beträchtlich befser sey, als 
wenn eine eben so grofse Anzahl von Rentennehmern im Dnrch- 
schnitt aus der ganzen Bevölkerungsmafse genommen würde. 
Es ist daher anch gar nicht zu erwarten, dafs eine Morta-r 
litätstabelle, die aus den Erfahrungen über die Sterblichkeit der 
ganzen Bevölkerung genommen ist, für eine solche Gesellschaft 
ausgesuchter Subjecte als sichre Regel gelten könne. 
Das folgende Beispiel wird dies noch mehr bestätigen." Bey 
der Kopenhagener allgemeinen Versorgungsanstalt, die im Jahre 
1795 unter der Mitwirkung von Tetens errichtet wurde, und Ver 
sorgungen fast aller Art übernahm, war der Einschufstarif nach 
der Süfsmilchschen Mortalitätstafel mit einigen Modificationen 
berechnet. (Die Süfsmilchschen Zahlen der Lebenden waren 
im Allgemeinen bis zum jösten Jahre um 20 vermehrt, das Alter 
der zu pensionirenden Frauenzimmer wurde bey der Bestimmung 
des Einschufses um 5 Jahre niedriger angenommen etc.) Auch war 
•bey dem Tarif der Zinsfufs von 3£ Procent zum Gründe ge 
legt, obgleich die Kasfe selbst ihre Kapitale, zu5j bis 4 - Procent 
benutzte. Gleichwohl sah man sich genöthigt, den Einschufs 
tarif im. Jahre 1800 um 5 Procent und im Jahre i8o5 nochmals 
um 5 Procent zu erhöhen. Bey einer spätem Revision der An 
stalt im Jahre i8i5 fand sich dennoch, dafs sie mit ihren eignen 
Mitteln nicht bestehen könne. Die Regierung, welche die 
Garantie für die Kafse übernommen hatte, läfst jetzt die ver- 
sichertenPensionen und Anwartschaften planmäfsig auszahlen, aber 
sie nimmt keine neue Interefsenten an. 
Dagegen besteht die Kopenhagener Wittiuencafse, deren Tarif 
ebenfalls nach der Süfsmilchschen Moitalitätstabelle, jedoch 
nach dem Zinsfufs von 4procent, berechnet ist, seit dem Jahre 
1776, und wird hoffentlich ferner bestehen j indefsen beweiset 
dies nicht die Richtigkeit der Süfsmilchschen Sterbensordnung. 
Die Anstalt ist blofs eine Wittwenkafse, und versichert allein 
Ueberlebenst enten, worauf die Verschiedenheit der Stcrbensord-
	        
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