Von Renten etc, auf ein einz. Leben 103
wiewohl man mit Zuverläfsigkeit voraufsetzen kann, dafs im
Ganzen genommen ihre Gesundheit beträchtlich befser sey, als
wenn eine eben so grofse Anzahl von Rentennehmern im Dnrch-
schnitt aus der ganzen Bevölkerungsmafse genommen würde.
Es ist daher anch gar nicht zu erwarten, dafs eine Morta-r
litätstabelle, die aus den Erfahrungen über die Sterblichkeit der
ganzen Bevölkerung genommen ist, für eine solche Gesellschaft
ausgesuchter Subjecte als sichre Regel gelten könne.
Das folgende Beispiel wird dies noch mehr bestätigen." Bey
der Kopenhagener allgemeinen Versorgungsanstalt, die im Jahre
1795 unter der Mitwirkung von Tetens errichtet wurde, und Ver
sorgungen fast aller Art übernahm, war der Einschufstarif nach
der Süfsmilchschen Mortalitätstafel mit einigen Modificationen
berechnet. (Die Süfsmilchschen Zahlen der Lebenden waren
im Allgemeinen bis zum jösten Jahre um 20 vermehrt, das Alter
der zu pensionirenden Frauenzimmer wurde bey der Bestimmung
des Einschufses um 5 Jahre niedriger angenommen etc.) Auch war
•bey dem Tarif der Zinsfufs von 3£ Procent zum Gründe ge
legt, obgleich die Kasfe selbst ihre Kapitale, zu5j bis 4 - Procent
benutzte. Gleichwohl sah man sich genöthigt, den Einschufs
tarif im. Jahre 1800 um 5 Procent und im Jahre i8o5 nochmals
um 5 Procent zu erhöhen. Bey einer spätem Revision der An
stalt im Jahre i8i5 fand sich dennoch, dafs sie mit ihren eignen
Mitteln nicht bestehen könne. Die Regierung, welche die
Garantie für die Kafse übernommen hatte, läfst jetzt die ver-
sichertenPensionen und Anwartschaften planmäfsig auszahlen, aber
sie nimmt keine neue Interefsenten an.
Dagegen besteht die Kopenhagener Wittiuencafse, deren Tarif
ebenfalls nach der Süfsmilchschen Moitalitätstabelle, jedoch
nach dem Zinsfufs von 4procent, berechnet ist, seit dem Jahre
1776, und wird hoffentlich ferner bestehen j indefsen beweiset
dies nicht die Richtigkeit der Süfsmilchschen Sterbensordnung.
Die Anstalt ist blofs eine Wittwenkafse, und versichert allein
Ueberlebenst enten, worauf die Verschiedenheit der Stcrbensord-