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Zweiter Abschnitt-
Mitte defselben noch leben, nämlich succeLiv
§ AA, § AA 1 , § AAz etc., in diesem Termin, je
der in seinem Sterbejahre, einen halben Renten«
thaler. Geschähe diese Zahlung jedesmal am Ende
des Jahrs, so würde ihr Werth auf alle Jahre für
jeden Einzelnen = 5 a, da sie zwar an sich selbst
eben so grofs bleibt, aber ein halbes Jahr früher
. 1'2
fällig wird, so ist der Werth =
Beides zusammengenommen giebt den Werth
der halbjährlich ‘zahlbaren Leibrente =
All . ta 4- A #a.
2 4 '
Für t = 1,04 wird dieser Werth =:
Aa -{- 0,254951 tfa = 1,009802 Aa -f
0,254951 C—~7 -4“) = L000096 • Aa -f-
i,o4 2 6
0,24514(5? sehr nahe = Aa -f- 5. Für r = 1,05
erhält man auf dieselbe Weise den Werth =
1,000149* Aa -j- 0,243977? also wieder nahe Aa-f-f.
Sollen die Termine der Zahlung vierteljährlich
seyn, so bekommen
diejenigen, welche jedesmal das ganze Jahr
durchleben, am Schlufse jedes Quartals % des Ren«
tenthalers. Reducirt man diese Termine auf den
Anfang des Jahrs, so ist der Werth derselben über
haupt
r 4 *j* r^ r^ f I
Aa.
4