Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

* . , 
154 Zweiter Abschnitt. 
Alter von 49 Jahren nach Süfsmilchs Tabelle und 
dem Zinsfufse von4 Procent mit 11,0478 gegeben; 
man sucht den Werth derselben Leibrente nach 
dem Zinsfufse von 5 Procent. Hier ist die mittlere 
Lebensdauer nach Süfsmilchs Sterbensordnung für 
das Alter von 49 Jahren = 17,49, sehr nahe = 
17,50, und es verhalten sich die Werthe der Zeit 
rente I auf 17,50 Jahre nach den zvvey verschiede 
nen Zinsfüfsen wie 12,41492 : 11,48434. Man 
setzt also an : 12,41492: 11,48434 = 11,0478 :*> 
nnd findet x “ 10,2197* Der wahre Werth ist 
10,0928, also der Unterschied ZZ 0,1269» 
2) Noch näher kömmt man dem wahren Werthe, 
wenn man annimmt, dafs die Leibrenten der Mor 
talitätstabellen nach den beiden Zinsfüfsen sich zu 
einander verhalten, wie die nach den nämlichen 
Zinsfüfsen berechneten Leibrenten der „ Hypothese 
des gleichmäfsigen Absterbens auf die doppelte init- 
lere Lebensdauer. Will man z. B. wieder, wenn 
die Leibrente zu 4 Procent für das Alter von 49 
Jahren gegeben ist, diese Leibrente nach dem Zins- 
fusfe von 5 Procent haben, so suche man die Wer 
the der Leidrenten für das nämliche Alter nach 
beiden Zinsfüfsen zufolge der Hypothese. Man fin 
det diese Leibrente zu 4 Procent ZZ 11,1308, und 
zu 5 Procent — 10,1720, folglich hat man 
11,1308 :10,1720 — 11,0478 • x , und x z= 10,0961- 
Da der wahre Werth — 10*0928 ist, so ist der 
Unterschied nur ZZ 0,0033»
	        
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