Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

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Zweiter Abschnitt, 
Ware r — s, folglich — 
Werth dieser Leibrente - 
I, so würde der 
(Ai + Aa + .. 
Ar 
■4“ A )5 dies ist aber die mittlere Lebensdauer, 
ohne Corection (§. 57.), mit r dividirt. Wenn al 
so eine Leibrente nach demselben Verhältnifse steigt 
wie ein Kapital mit seinen Zinsen anwächst, so ist 
diese Leibrente gleich der mittleren Lebensdauer, 
mit dem Exponenten der Kapitalzunahme dividirt. 
§. 80. 
Nach der Hypothese vom gleichmäfsigen Ab 
sterben wäre, wenn a die Altersergänzung und s den 
Exponenten der Progrefsion bezeichnet, der Werth 
der im vorigen §. angegebenen Leibrente oder 
« — ii « — 2 s u — 3 s 2 
+ — W + -* 
r 2 
i u — 
v=— (— 
us q 
—oder, wenn —--— — q gesetzt wird 
cc— 3 
+ 
+ 
) . Also wird nach §. 38. V 
q“ 
« . s . q 
(« -q/
	        
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