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Zweiter Abschnitt,
Ware r — s, folglich —
Werth dieser Leibrente -
I, so würde der
(Ai + Aa + ..
Ar
■4“ A )5 dies ist aber die mittlere Lebensdauer,
ohne Corection (§. 57.), mit r dividirt. Wenn al
so eine Leibrente nach demselben Verhältnifse steigt
wie ein Kapital mit seinen Zinsen anwächst, so ist
diese Leibrente gleich der mittleren Lebensdauer,
mit dem Exponenten der Kapitalzunahme dividirt.
§. 80.
Nach der Hypothese vom gleichmäfsigen Ab
sterben wäre, wenn a die Altersergänzung und s den
Exponenten der Progrefsion bezeichnet, der Werth
der im vorigen §. angegebenen Leibrente oder
« — ii « — 2 s u — 3 s 2
+ — W + -*
r 2
i u —
v=— (—
us q
—oder, wenn —--— — q gesetzt wird
cc— 3
+
+
) . Also wird nach §. 38. V
q“
« . s . q
(« -q/