Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

Von Renten etc. auf ein einz. Leben. 165 
dann Aa nach der Hypothese des gleichmäfsigen Ab 
sterbens genommen werden mufs. 
Soll auch hier für die, welche im Laufe jedes 
Jahrs abgehen, eine halbjährige am Ende des Jahrs 
zahlbare Rente gerechnet werden, so ist das nach 
dem vorhergehenden §. hinzuzulegende Stück 
Setzt man nun in dem vor- 
2 r“ 
her angegebenen Werthe von 
-— anstatt — p f , so hat man den voll- 
r a 1 j — i 
ständigen Werth dieser Rente — p (i -J- r) Aa 
P 
2 r® 
p Ci 4- r ) — p 
p 
2 r« 
§. 86. 
Wenn die Leibrente, so wie sie im vorigen 
§. angegeben worden, jedoch nicht am Ende des 
Jahrs auf einmal, sondern in augenblicklichen Ter 
mmen bezahlt werden sollte, so wäre der Werth 
derselben, da jede Rente, die am Ende des Jahrs 
bezahlt werden soll, sich zu dem Werthe der näm-
	        
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