Zweiter Abschnitt,
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hören, so müfste man den Werth sowohl der um n als
der um n -f- m Jahre aufgeschobenen Leibrente
suchen und den letztem von dem erstem abziehen,
um den Werth der Rente für die nach Ablauf des
uten Jahrs folgenden m Jahre zu erhalten.
§. 103»
Wenn ein Rentenirer verlangte, dafs seine Ren*
te während der n ersten Jahre auf gespart werden
sollte, so wäre der baars Werth dieser so aufzuspa
renden Leibrente gleich dem baaren Werthe einer
nach n Jahren aufhörenden Leibrente, d. h. der
haare Werth einer während der ersten n Jahre auf
zusparenden Leibrente einer Person vom Alter a
v n,
wäre ~ À a'—* Verlangte aber der Rentenirer,
dafs dièse Snmme zu Ablauf der n Jahre an ihn
oder seine Erben bezahlt werden sollte, so wäre der
derzeitige accumulirle Werth der gedachten Sum-
—n n,
me rn , l a—, welcher Werth am Ende des
nten Jahrs zu zahlen wäre, der Rentenirer mag dann
leben oder nicht.
Ex, Wollte ein Fünfzigjähriger seine Leib
rente während der ersten 10 Jahre auf die angege
bene Weise bey der Kafse stehen lafsen, so wäre,
nach Süfsinilchs Tabelle und r — 1,04 genommen,
der derzeitige Werth = 1,480244. 6,8oI I = 10,1413.